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Boden und Abfall
Vorsorgender Bodenschutz
Die Ziele des Vorsorgenden Bodenschutzes sind im Bundes-Bodenschutz-Gesetz (BBodSchG) und in der Bundes-Bodenschutz- und Altlasten-Verordnung (BBodSchV) verankert. Zweck des Bodenschutzrechts ist der Schutz der Bodenfunktionen und der nachhaltige Erhalt oder die Wiederherstellung ihrer Leistungsfähigkeit.
Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden (§ 1, § 2 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BBodSchG). Ergänzend dazu ist in § 1 LBodSchG NW ausgeführt, dass Böden besonders zu schützen sind, welche die natürlichen Bodenfunktionen und die Archivfunktionen nach § 2 Abs. 2 des BBodSchG in besonderem Maße erfüllen
Den größten Eingriff auf das Schutzgut Boden stellt der Verlust von Boden durch Bodenabtrag und Versiegelung dar. Weitere Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen treten vor allem baubedingt durch Überdeckung sowie Verdichtung des Bodens auf.
Grundsätzliche Ziele im Vorsorgenden Bodenschutz sind:
- So wenig wie möglich versiegeln
- Grün- und Freiflächen planen, erhalten und wiederherstellen
- Bodeninanspruchnahmen auf Böden mit geringerer funktionaler Ausprägung lenken
- Freihaltung von Böden mit höher Schutzwürdigkeit
- Flächensparende und bodenschonende Bauweise
- Minderungsmaßnahmen bei der Bausausführung
Um die natürliche Bodenfunktion und damit die Leistungsfähigkeit der Böden zu erhalten, sind Kenntnisse über die Bodenart und –qualität erforderlich. Das Umweltkataster gibt hierüber umfangreiche Auskunft.
Bodenbelastungskarte
Um Basisinformationen hinsichtlich der stofflichen Bodenbelastung in Münster zu erhalten, wurde eine digitale Bodenbelastungskarte für das gesamte Stadtgebiet erarbeitet (siehe nachstehende Links). Als wichtige Ergebnisse lassen sich nennen:
- Das Schadstoffniveau in Böden der Stadt ist als eher gering zu bezeichnen, wobei die Belastungen vom Stadtzentrum zur Peripherie hin abnehmen.
- Im zentralen Siedlungsbereich ist von großflächig erhöhten Schadstoffgehalten im Boden auszugehen.
- Es bestehen keine Anhaltspunkte für das Vorliegen von Flächen mit schädlichen Bodenveränderungen. Flächenhafte Überschreitungen der Prüfwerte (Gefahrenwerte) der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV) konnten nicht festgestellt werden.
- Im Siedlungsbereich treten bei den Messwerten in einigen Fällen Überschreitungen der Prüfwerte der BBodSchV insbesondere für Blei und vor allem Benzo(a)pyren auf. Dabei sind aber häufig untere Horizonte oder weniger sensible Nutzungen betroffen.
- In den Überschwemmungsgebieten ist das Belastungsniveau insgesamt höher. Eine Detailbetrachtung ist daher im Bereich der Überschwemmungsgebiete (z.B. der Aa) erforderlich.
- Für die Bauleitplanung ist festzuhalten, dass keine Hinweise gefunden wurden, die eine multifunktionale Nutzung der Flächen aufgrund von großflächigen Schadstoffbelastungen einschränken.
Links
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Bericht über die digitale Bodenbelastungskarte der Stadt Münster
(PDF, 28.7 KB)
Anlage zur Berichtsvorlage V/0923/2007 -
Umweltbundesamt:
www.umweltbundesamt.de/themen/boden-landwirtschaft -
Landesumweltamt NRW:
www.umwelt.nrw.de/umwelt/umwelt-und-ressourcenschutz/boden-und-flaechen/bodenschutz
Schutzwürdige Böden in Münster
Im Stadtgebiet wurden Böden mit besonderer Funktionsqualität analysiert. Es werden Böden dargestellt, deren Charakteristik bzw. deren Potential bevorzugt eine Nutzung nahelegen als:
- natürlicher Lebensraum
- landwirtschaftliche Produktionsfläche
- Archiv und Dokument der Natur- und Kulturgeschichte
Solche Flächen stellen entsprechende Vorrangflächen dar, auf denen andere Nutzungen durch Planungen und lenkende Maßnahmen minimiert werden sollen.
Aufgrund ihres generalisierenden Maßstabs von 1:50.000 und der umgesetzten Auswahlkriterien wird mit der Karte nicht ausgeschlossen, dass noch weitere Böden grundsätzlich schutzwürdig sind. Die schutzwürdigen Charakteristika der Böden im einzelnen sind:
- Böden mit extremem Wasser- und Nährstoffangebot - In diese Kategorie fallen Moore, Anmoor- und Nassgleye mit weitgehend natürlichem Wasserhaushalt, regional Auen mit rezenter Überflutung, Stagnogleye und Pseudogleye mit starker bis sehr starker Staunässe, trockene, tiefgründige, nährstoffarme Sand und Schuttböden sowie trockene Felsböden. Beispiele hierfür sind Pseudogleye im Raum Nienberge, die Sandböden der Rieselfelder sowie die Sandböden im Raum Handorf. Die Ausweisung basiert auf Bodentyp, Bodenwasserhaushalt und Ausgangssubstrat der Bodenbildung. Die ausgewiesenen Böden haben als Teil des natürlichen Lebensraums eine hohe Bedeutung für die Biotopentwicklung.
- Böden mit hoher natürlicher Ertragsfähigkeit - Hierzu zählen Böden mit regional hoher Bodenfruchtbarkeit, meist (Para-) Braunerden, Kolluvisole und Braunauenböden. Die Ausweisung selektiert Bodentypen, die erfahrungsgemäß eine hohe und sichere landwirtschaftliche Produktion ermöglichen. Bewertungsmaßstab ist hier die nutzbare Feldkapazität als Kennwert für die Speicherung pflanzenverfügbaren Bodenwassers und die Kationenaustauschkapazität als Maß für die Nährstoffspreicherfähigkeit. Die Selektion wird abgestützt durch die Wertzahlen nach der Bodenschätzung. Beispiele hierfür sind die Para-Braunerden östlich des Dortmund-Ems-Kanals und die Pseudogley-Parabraunerden süd- südöstlich von Roxel. Schutzwürdig ist hier die hohe Bodenfruchtbarkeit als natürliche, standortgebundene Produktionsgrundlage für die Landwirtschaft.
- Regionaltypische und / oder besonders seltene Böden - Dargestellt werden Tschernoseme, Plaggenesche sowie Böden aus Quellen- oder Sinterkalk, aus Mudden oder Wiesenmergel, aus tertiärem oder kreidezeitlichem Lockergestein. Beispiele hierfür sind die Böden aus Wiesenmergel im Bereich Wolbecker-Tiergarten. Die Ausweisung basiert auf der Selektion seltener Bodentypen, Entwicklungsprozesse oder Ausgangssubstrate. Die Böden als Archive der Natur- und Kulturgeschichte dokumentieren Bodenentwicklungen auf sehr seltenen Ausgangssubstraten. Beispiele hierfür sind die Plaggenesche im Bereich nördlich Sprakel bzw. im Bereich des Kiessandzuges. Sie sind schutzwürdig einerseits aufgrund der Seltenheit der Merkmalsausprägung, andererseits aufgrund ihrer Bedeutung für Studien zur Prognose der Bodenentwicklung.
Zu berücksichtigen sind die Unterschiede im besiedelten Innenbereich und unbesiedelten Außenbereich. Im Innenbereich sind die Böden häufig stark verändert und mit anderen Materialien bis in große Tiefe vermischt. Der Außenbereich ist häufig durch eine größere Naturnähe gekennzeichnet. Hier ist die Intensität der Bodennutzung von besonderer Bedeutung.
Die Inhalte/Darstellungen der Karte werden im Aufgabenbereich Bodenschutz für fachliche Stellungnahmen u.a. zur Flächennutzungs- und Bebauungsplanung herangezogen. Somit ist ein erster Schritt zur Berücksichtigung von Bodenschutzbelangen im Planungsprozess vollzogen, der eine nachhaltigere Bodennutzung möglich macht.
Weitere Informationen gibt es beim Geologischen Dienst Nordrhein-Westfalen.
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