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Immissionsschutz
Elektrosmog
Die tägliche Nutzung von Handys und Smartphones ist inzwischen zur Selbstverständlichkeit geworden. Daher haben die Mobilfunknetzbetreiber in den letzten Jahren in Münster zahlreiche neue Mobilfunksendeanlagen errichtet.
Im Umweltkataster können Sie sehen, wo in Münster Mobilfunksendeanlagen betrieben werden.
Außerdem informieren wir im Folgenden über die im Umfeld von Hochspannungsleitungen entstehenden elektromagnetischen Felder.
Mobilfunk
Ob SMS oder Telefonat - bei der Kommunikation per Handy geht es nicht ohne Strahlung. Strahlenquellen sind dabei sowohl die Handys selber als auch die Mobilfunksendeanlagen.
Die Stadt Münster wird von den Mobilfunknetzbetreibern im Rahmen einer freiwilligen Vereinbarung über geplante neue Standorte von Mobilfunksendeanlagen informiert. In der Berichtsvorlage 570/07 wird erläutert, nach welchen Kriterien wir zu solchen Planungen Stellung nehmen.
Zur Frage der möglichen gesundheitlichen Auswirkungen elektromagnetischer Felder informieren das Bundesamt für Strahlenschutz, die Strahlenschutzkommission sowie das Deutsche Mobilfunk-Forschungsprogramm.
Hinweise zur Reduzierung der Strahlenbelastung beim Telefonieren mit dem Handy enthält unser Faltblatt "Handys".
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Umweltkataster:
Übersicht der Mobilfunkstandorte - Deutsches Mobilfunkforschungsprogramm
- Strahlenschutzkommission
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www.handywerte.de
Informationen zu den Strahlungswerten einzelner Geräte -
Berichtsvorlage 570/07
(PDF, 215 KB)
Mobilfunkanlagen in Münster -
Anlage 1 zur Vorlage 570/07
(PDF, 195 KB)
Die Beteiligung der Stadt Münster bei der Errichtung von Mobilfunksendeanlagen im Rahmen der freiwilligen Vereinbarung
Elektromagnetische Felder im Umfeld von Hochspannungsleitungen
In der modernen Gesellschaft ist der menschliche Körper im Alltagsleben vielfältigen niederfrequenten, elektrischen und magnetischen Feldern ausgesetzt. Wissenschaftliche Untersuchungen lassen erkennen, dass je nach Feldstärke mit dem völligen Fehlen biologischer Wirkungen, mit geringfügigen biologischen Effekten, mit Belästigungen oder mit Gesundheitsgefährdungen zu rechnen ist.
In der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung "Verordnung über elektromagnetische Felder" ist der Schutz der menschlichen Gesundheit vor elektromagnetischen Feldern geregelt. Die Kommune ist weder Überwachungs- noch Genehmigungsbehörde für diese Regelung. Die Stadt Münster sieht ihre Aufgaben in diesem kontrovers diskutierten Bereich vor allem in der Information der Bevölkerung und in entsprechender Berücksichtigung dieser Thematik bei Planungen von Neubaugebieten im Bereich von bestehenden Hochspannungsleitungen.
Eine Information über die einzelnen Aspekte dieser Thematik ist von verschiedenen Stellen der Stadtverwaltung zu erhalten. Erste Anlaufstelle für interessierte Bürgerinnen und Bürger ist die Umweltberatung im StadtwerkeCity Shop, Salzstraße 21. Allgemeine Informationen zum Thema und Broschüren zu elektrischen Hausgeräten und Hochspannungsanlagen sind dort erhältlich. Weitergehende Informationen zum Thema sind beim Gesundheitsamt bzw. beim Amt für Grünflächen und Umwelt zu bekommen.
Die Grenzwerte der „Verordnung über elektromagnetische Felder“ gelten auch für bestehende Anlagen. Die Anforderungen zur Vorsorge im § 4 der Verordnung gilt nur für wesentliche Änderungen bzw. Neubau von Niederfrequenzanlagen, wie z. B. Hochspannungsleitungen. Für bestehende Anlagen oder bei Planungen von Wohnnutzungen im Bereich von Hochspannungsanlagen (die sogenannten „heranrückenden Bebauungen“) sind keine über die Grenzwerte hinausgehenden Vorsorgewerte vom Anlagenbetreiber anzustreben. Das Vorsorgeprinzip kann jedoch bei Planungen von heranrückenden Bebauungen im Planverfahren ohne unverhältnismäßigen Aufwand berücksichtigt werden. Im Auftrag der Stadt Münster wurden für Bebauungspläne, die im Umfeld von Hochspannungsleitungen geplant sind, Messungen durchgeführt und das höchstenfalls zu erwartende elektrische bzw. magnetische Feld (Worst-Case-Fall) ermittelt. Die Ergebnisse der bisherigen Untersuchungen ergaben Felder, die auch unter Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips deutlich unter den Grenzwerten der Verordnung lagen.