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Immissionsschutz
Lärm
Lärm beeinträchtigt die Lebensqualität stark. Er beeinflusst den Schlaf und die Erholung, mindert die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit und behindert unsere Kommunikation. Wissenschaftlichen Studien zufolge erhöhen hohe Lärmwerte langfristig das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Trotz der zahlreichen Maßnahmen zur Verringerung von Lärm stellt die Geräuschbelastung weiterhin ein großes Problem dar.
Es gibt daher viele Vorgaben zum Schutz der Menschen vor Lärm. Eine generelle Regelung, wie laut es wo sein darf, gibt es aber nicht. Für die jeweiligen Lärmquellen gibt es gesonderte Vorschriften. Auch die Zuständigkeiten beim Lärmschutz richten sich nach den jeweiligen Lärmquellen:
Straßenverkehr
In Münster ist der Straßenverkehr die bedeutsamste Lärmquelle. Vor allem im innerstädtischen Bereich und an den großen Hauptverkehrsstraßen entstehen für die Anwohner erhebliche Lärmbelastungen. Im Rahmen der Lärmaktionsplanung wurden u. a. die Lärmbelastungen durch den Straßenverkehr systematisch untersucht. Zuständig ist hier das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit.
Nachbarschaft
Eine weitere Lärmquelle sind Ruhestörungen aus der privaten Nachbarschaft (Haus- und Gartenarbeiten, Feiern etc.) oder von Gaststätten. Das Ordnungsamt ist hier der richtige Ansprechpartner.
- Ordungsamt - Tel. 02 51/4 92-32 12.
Dort wird auch die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung überwacht, die u. a. Regelungen zum Betrieb von Rasenmähern, Heckenscheren und Motorsägen enthält.
Baustellen
Werden Lärmbelästigungen durch Baumaßnahmen ausgelöst, so stehen je nach Maßnahme unterschiedliche Ansprechpartner zur Verfügung:
-
Amt für Mobilität und Tiefbau
Belästigung durch Baumaßnahmen im Straßenverkehr - Tel. 02 51/4 92-66 66 -
Bauordnungsamt
Lärmbelästigung durch Gebäudebau- oder Gebäudeabrissarbeiten - Tel. 02 51/4 92-63 01.
Industrie und Gewerbe
Wenn der störende Lärm von einem Industrie- oder Gewerbebetrieb verursacht wird, kontaktieren Sie bitte die Umweltbehörde beim Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit.
- Für einzelne größere Betriebe - wie beispielsweise die BASF in Hiltrup – liegt die Zuständigkeit bei der Bezirksregierung Münster. Tel. 02 51/4 11-0.