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Immissionsschutz
Lärmschutz in Münster - Lärmminderungsplanung
Für viele Bürgerinnen und Bürger in Münster ist der Umgebungslärm, insbesondere der Straßen- und Schienenverkehrslärm, eine große Belastung. Vor allem im innerstädtischen Bereich und an den großen Hauptverkehrsstraßen entstehen für die Anwohner und Anwohnerinnen erhebliche Lärmbelastungen.
Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie wurde ein europaweit rechtlicher Rahmen geschaffen, um eine Bestandserfassung der Lärmbelastung durchzuführen (Lärmkartierung) und geeignete Lärmminderungsmaßnahmen zu identifizieren und diese in kommunale Planungsprozesse einzubinden (Lärmaktionsplanung).
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie ist durch § 47 ff BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) in nationales Recht umgesetzt. Die Lärmkartierung und die Lärmaktionsplanung sind alle fünf Jahre zu aktualisieren. Berücksichtigt wird der Straßen- und Schienenverkehrslärm sowie der Gewerbelärm.
Für die Lärmkartierung der Schienenwege des Bundes ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zuständig.
Aktuelle Umsetzung der Lärmminderungsplanung in Münster
Die Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 für Straße, Schiene und Gewerbe liegen vor. Gegenüber der Lärmkartierung 2017 haben sich die Berechnungsvorschriften geändert. So wurden die bis 2018 geltenden vorläufigen Berechnungsmethoden durch europaweit einheitliche Methoden ersetzt. Aus diesem Grund ist eine direkte Vergleichbarkeit mit den vorherigen Ergebnissen nicht möglich.
In der Lärmkartierung werden sogenannte Lärmindizes als 24h-Lärmindex LDEN (Day-Evening-Night) und als Nacht-Lärmindex LNight berechnet. Die berechneten Pegel werden Pegelbändern in 5 dB(A) Intervallen zugeordnet. Die Darstellung in den Lärmkarten erfolgt ab LDEN 55 und LNight 50 dB(A).
Die Lärmkarten zum Straßenverkehr und Gewerbe sind im Umweltkataster und die Lärmkarten zum Schienenverkehrslärm im Geoportal des EBA einsehbar.
Auf Basis der Ergebnisse der Lärmkartierung wird der Lärmaktionsplan der 3. Runde fortgeschrieben (V/0077/2021), sodass der Lärmaktionsplan der 4. Runde neben einer Analyse der Lärmbelastungssituation auch eine Aktualisierung der Maßnahmenbereiche und Maßnahmenplanung enthalten wird. Auch eine Bilanz zu den umgesetzten Maßnahmen ist vorgesehen.
Die Lärmaktionspläne sind nach EU-Umgebungslärmrichtlinie bis zum 18. Juli 2024 fertigzustellen.
Weitere Informationen zur Lärmminderungsplanung
Information und Beteiligung der Öffentlichkeit
Nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist die Öffentlichkeit aktiv in das Verfahren der Lärmaktionsplanung einzubinden. Für den Lärmaktionsplan der 4. Runde wird eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im November 2023 durchgeführt. Ein Lärmforum ist der Auftakt eines mehrmonatigen Beteiligungsprozesses. Über den zeitlichen Ablauf wird rechtzeitig in der Presse und in den Sozialen Medien informiert.
Die Anregungen aus der Öffentlichkeit werden in der weiteren Bearbeitung des Lärmaktionsplans ausgewertet, bewertet und ggf. übernommen.
Die Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist Bestandteil des Lärmaktionsplans.
Nach Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung und Fertigstellung eines Entwurfs, wird der Lärmaktionsplan zur Beschlussfassung in die politische Beratung gebracht.
Berichte zur Aufstellung des Lärmaktionsplans (nicht barrierefrei)
- Lärmaktionsplan 3. Runde (März 2021) (PDF, 5.42 MB)
- Karten 1 bis 4: Lärmkartierung 3. Runde – Straße (PDF, 23.0 MB)
- Karten 5 bis 8: Lärmkartierung 3. Runde – Straße (PDF, 22.3 MB)
- Karten 9 bis 12: Lärmkartierung 3. Runde – Schiene (PDF, 22.6 MB)
- Karte 13 und 14: Geschwindigkeitskonzept und Kurzfristmaßnahmen (PDF, 7.50 MB)
- Karten 15 und 16: Maßnahmen und Sanierung Schienenwege (PDF, 11.9 MB)
Vorlagen zum Lärmaktionsplan:
- Berichtsvorlage V/0026/2023 Lärmkartierung 2022
- Beschlussvorlage V/0077/2021: Lärmaktionsplan der 3. Runde für die Stadt Münster
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Lärmaktionsplan der 3. Runde für die Stadt Münster
Öffentliche Auslegung des Entwurfes 2020 - Beschlussvorlage V/0687/2017: Lärmaktionsplan der 2. Stufe für die Stadt Münster
- Berichtsvorlage V/0670/2018: Lärmkartierungen und Lärmaktionspläne für Münster – Lärmaktionsplan der 3. Runde
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Lärmaktionsplan für die Stadt Münster
Öffentliche Auslegung des Entwurfes 2016 - Berichtsvorlage V/0555/2012: Lärmkartierung 2012 und Lärmaktionsplanung in Münster
- Beschlussvorlage V/0005/2009: Durchführung der Lärmaktionsplanung in Münster
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Lärmkarte im Umweltkataster
Ein Angebot des Vermessungs- und Katasteramtes der Stadt Münster
Weitere Infos
Allgemeine Informationen zum Thema Lärm
- Informationen des Bundesumweltministeriums zum Lärmschutz: www.bmu.de/themen/luft-laerm-verkehr/laermschutz
- Informationen des Umweltbundesamts zum Thema Nachbarschaftslärm: www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/nachbarschaftslaerm-laerm-von-anlagen/nachbarschaftslaerm
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www.umgebungslaerm.nrw.de
Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union in Nordrhein-Westfalen