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Immissionsschutz
Förderprogramm Passiver Schallschutz
Das Förderprogramm zum passiven Schallschutz sieht die Förderung von passiven Schallschutzmaßnahmen (Schallschutzfenster, Rolladenkasten und Lüfter) für Wohngebäude an bestimmten, besonders lärmbelasteten Straßenabschnitten vor. Die erste Fassung des Förderprogramms wurde auf Grundlage des Lärmaktionsplans der 2. Stufe (V/0687/2017) auf den Weg gebracht. Danach stehen passive Schallschutzmaßnahmen nachrangig zu den Bemühungen eines aktiven Lärmschutzes an der Quelle und kommen insbesondere in den Maßnahmenbereichen zum Einsatz, wo sonst keine Möglichkeiten einer Reduzierung der Lärmemissionen gesehen werden.
Die Fortschreibung des Förderprogramms zum passiven Schallschutz erfolgt auf Basis des beschlossenen Lärmaktionsplans der 3. Runde für die Stadt Münster
(V/0077/2021).
Mit dem Beschluss V/0400/2021 des fortgeschriebenen Förderprogramms sind ab dem 1. Oktober 2021 die folgenden Straßenabschnitte anspruchsberechtigt:
- Weseler Straße, Hausnummer: 1-105; zwischen Bismarckallee und Koldering
- Weseler Straße, Hausnummer: 263-325; zwischen Inselbogen und B51
- Grevener Straße, Hausnummer: 29-98; zwischen Friesenring und Steinfurter Straße (einschließlich Friesenring 2, Kanonierstraße 10-12)
- Hammer Straße, Hausnummer: 126-246; zwischen Geiststraße und B51
- Geiststraße, Hausnummer: 2-15; zwischen Weseler Straße und 70 m nördlich der Goebenstraße)
- Wolbecker Straße, Hausnummer: 90-98 (gerade Hausnummern), 99-159; zwischen Hohenzollernring und Kanal DEK
- Schlossplatz, Hausnummer: 18-48; zwischen Münzstraße und Universitätsstraße
Die Anträge sind beim Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung der Stadt Münster einzureichen (Bahnhofstraße 8-10, 48127 Münster).
Mit der Ausweisfunktion Ihres neuen Personalausweises (eID-Funktion) kann der Antrag digital und ohne Unterschrift gestellt werden. Alternativ können Sie das ausgefüllte Antragsformular ausdrucken und in Papierform mit Unterschrift im Orginal einreichen.
Alle weiteren Informationen zum Schallschutzfensterprogramm, beispielsweise den Fördervoraussetzungen und der Höhe der Förderung, entnehmen Sie bitte der untenstehenden Förderrichtline und Beschlussvorlage.
- Förderrichtlinie: "Richtlinie zur Förderung des Passiven Schallschutz in Maßnahmenbereichen des Lärmaktionplans für Münster" (PDF, 139 KB)
- Beschlussvorlage V/0400/2021: "Fortschreibung des Förderprogramms Passiver Schallschutz in Maßnahmenbereichen des Lärmaktionsplans der 3. Runde"