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Natur und Landschaft
Landschaftsplanung
Der Landschaftsplan ist das zentrale Planungsinstrument des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
Er leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz der natürlichen Ressourcen und dient der langfristigen Sicherung der Lebensgrundlagen des Menschen. Die wichtigsten Aufgaben sind hierbei die Erhaltung und Entwicklung der natürlichen Vielfalt der Tier- und Pflanzenwelt, der Schutz des Bodens und des Wasserhaushalts sowie die Sicherung der Landschaft für die Erholung des Menschen.
Dabei bezieht sich die Landschaftsplanung nicht nur auf die eng begrenzten, besonders wertvollen Schutzgebiete, sondern liefert Konzepte zum flächendeckenden, nachhaltigen Erhalt und langfristigen Entwicklung von Natur und Landschaft.
Der Landschaftsplan besteht aus Karte und Text. Er umfasst ein Zielkonzept, stellt ökologisch wertvolle Gebiete unter besonderen Schutz und macht Aussagen zur Entwicklung von Natur und Landschaft auf Brachflächen und in Wäldern. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Aufwertung des Landschaftsbildes und Vernetzung von Lebensräumen durch Anpflanzungen und Anlage von Gewässern.
Die gesetzliche Grundlage ist das Landesnaturschutzgesetz des Landes NRW. Die Landschaftspläne werden auf örtlicher Ebene als Satzung beschlossen und sind daher wie zum Beispiel Bebauungspläne rechtsverbindlich auch gegenüber Dritten.