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Landschaftsplanung - Aufstellungsverfahren
Wie läuft Landschaftsplanung ab?
Bestandserfassung
In einem ersten Planungsschritt werden Informationen zum aktuellen Zustand von Natur und Landschaft, zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts sowie zum Landschaftsbild, zu Entwicklungspotentialen und zu Problemen und Konflikten mit anderen Flächennutzungen zusammengetragen.
Schwerpunkte sind dabei Boden, Wasser, Klima, Pflanzen- und Tierwelt sowie das Landschaftsbild.
Bewertung
Anhand dieser Informationen wird der Zustand von Natur und Landschaft bewertet. Im Ergebnis resultieren daraus Aussagen zur besonderen Bedeutung von Gebieten für den Biotop- und Artenschutz, zur strukturellen Vielfalt, aber auch zu Defiziten in der Landschaft sowie der Beeinträchtigung von Natur und Landschaft auf Grund unterschiedlicher Nutzungsansprüche.
Planung
Aus der Bestandserfassung und Bewertung werden die konkreten Erfordernisse und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft abgeleitet.
Dabei werden in einem ersten Schritt flächendeckend Entwicklungsziele dargestellt, die das Schwergewicht der Landschaftsentwicklung festlegen. In einem weiteren Schritt erfolgt ergänzend die Festlegung konkreter Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele. Dazu zählen beispielsweise die Ausweisung von Naturschutzgebieten sowie Anpflanzungen wie Baumreihen und Feldhecken.
Verfahrensablauf
Aufstellung
Der Landschaftsplan wird von den Kreisen und kreisfreien Städten aufgestellt.
Die Aufstellung des Landschaftsplans beginnt mit dem entsprechenden Beschluss des Rates der Stadt Münster.
Beteiligung
Das Gesetz verpflichtet den Planungsträger, Behörden und Stellen, die als Träger öffentlicher Belange von der Planung betroffen sein können, frühestmöglich zu beteiligen. Ebenso werden die Bürger frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Grundsätze und die voraussichtlichen Aufwirkungen der Planung unterrichtet und ihnen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Öffentliche Auslegung
An die Beteiligung schließt sich die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Landschaftsplans an. Betroffene und Interessierte haben dann Gelegenheit, sich innerhalb eines Monats zu der Planung zu äußern.
Satzungsbeschluss
Abschließend wird der Landschaftsplan durch den Rat der Stadt Münster als Satzung beschlossen. Dabei werden die vorab geprüften Bedenken und Anregungen aus der Offenlegung beschieden.
Anzeige und Inkrafttreten
Der Landschaftsplan wird rechtskräftig, nachdem er bei der Bezirksregierung Münster angezeigt worden ist und diese Anzeige im Amtsblatt der Stadt Münster bekannt gemacht worden ist.
Für die Änderung von Landschaftsplänen ist gleichfalls das zuvor beschriebene Verfahren abzuwickeln.