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Natur und Landschaft
Naturschutzförderung
Die Stadt Münster fördert den Naturschutz auf unterschiedlichen Wegen. Es werden Einzelmaßnahmen, z. B. die Neuanlage von Gewässern, die Heckenpflege sowie der Vertragsnaturschutz gefördert.
Vertragsnaturschutz
Der Rat der Stadt Münster hat am 26.2.1997 beschlossen, ein Kulturlandschaftsprogramm zu erstellen. Grundgedanke ist, dass bei extensiver Bewirtschaftung von Flächen für den Ertragsausfall ein Ausgleich gezahlt wird. Es gibt verschiedene Extensivierungspakete.
Wesentliche Rahmenbedingungen sind:
- Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und von Gülle ist nicht zulässig.
- Es darf nicht oder nur wenig gedüngt werden.
- Der Nutzungszeitraum und die -häufigkeit sind festgelegt.
- Bei Beweidung dürfen nur zwei oder vier Rinder auf einen Hektar aufgetrieben werden.
- Verträge können nur für bestimmte Flächen, die von der Stadt Münster ausgewiesen worden sind, abgeschlossen werden.
- Die Verträge haben eine Laufzeit von fünf Jahren und können ausschließlich mit Landwirten abgeschlossen werden.
- Die Stadt Münster ist Ansprechpartnerin für die Landwirte und Bewilligungsstelle.
- Die Kosten tragen das Land, die EU und die Stadt Münster.
Zum Stichtag 1.1.2024 sind insgesamt rund 269 ha Fläche im Vertragsnaturschutz.
Naturschutzmaßnahmen
Die Stadt Münster fördert Einzelanträge von Bürgern, Vereinen und Verbänden für verschiedene Naturschutzaktivitäten in der freien Landschaft.
Hierzu zählen:
- Anpflanzung und Schnitt von Obstbäumen
- Anlage und Entschlammen von Gewässern
- Aufhängen von Nisthilfen für Mauersegler, Turmfalke, Schleiereule, Steinkauz usw.
- Anlage und Pflege von Hecken und Kopfbäumen
Die Pflege von Hecken und Kopfbäumen ist nur förderfähig, wenn die Arbeiten fachgerecht erfolgen. Bei Einsatz von Großmaschinen sind die Schnittstellen mit einer Motorsäge nachzuschneiden.
Dafür stehen städtische Mittel zur Verfügung. Wer einen Antrag auf Förderung stellt, muss in der Regel einen Eigenanteil in Höhe von 30 % übernehmen.
Jahr | Städtische Mittel |
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2021 | 29.545 Euro |
2022 | 24.287 Euro |
2023 | 23.634 Euro |