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Natur und Landschaft
Schutzgebiete und Naturdenkmale
Die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege können nachhaltig nur durch Sicherung und Entwicklung eines Systems miteinander vernetzter Lebensräume (Biotopverbundsystem) erreicht werden. Dabei kommt demnach folgenden Schutzausweisungen ein besonders hoher Stellenwert zu.
Der Gesetzgeber unterscheidet verschiedene Schutzgebietskategorien: Landschaftsschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile, Naturdenkmale und Naturschutzgebiete werden in einem öffentlichen Verfahren per Verordnung ausgewiesen oder als Satzung festgesetzt.
Die gesetzlich geschützten Biotope sind ähnlich wie Wallhecken und Alleen bei Vorliegen bestimmter fachlicher Kriterien durch Gesetz per se geschützt. Schutzgebiete nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union (FFH-Gebiete) und Vogelschutzgebiete werden vom Bund an die Europäische Union gemeldet.
- Übersicht über besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft: Schutzausweisungen der Stadt Münster (PDF, 39.0 KB)
Naturschutzgebiete
Naturschutzgebiete stellen wichtige Refugien für seltene, gefährdete Tier- und Pflanzenarten dar und bedürfen daher eines intensiven Schutzes vor störenden Einflüssen. In Münster gibt es zurzeit 16 Naturschutzgebiete mit einer Fläche von über 2.135 Hektar.
- Mehr über die Naturschutzgebiete (PDF, 39.0 KB)
Landschaftsschutzgebiete
Landschaftsschutzgebiete werden festgesetzt, um die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter zu erhalten oder wieder herzustellen. Ferner wenn dies wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung erforderlich ist. In Münster gibt es zurzeit 9 Landschaftsschutzgebiete mit einer Fläche von über 9.900 Hektar.
Geschützte Landschaftsbestandteile
Es können auch Teile von Natur und Landschaft geschützt werden, wenn ihr besonderer Schutz zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- und Landschaftsbildes oder zur Abwehr schädlicher Einwirkungen notwendig ist. In Münster gibt es zurzeit 31 geschützte Landschaftsbestandteile mit einer Fläche von rund 159 Hektar.
Naturdenkmale
Als Naturdenkmale können Bäume, Baumgruppen oder Findlinge geschützt werden, deren besonderer Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder erdgeschichtlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist. In Münster gibt es zurzeit 352 Objekte, die als Naturdenkmale ausgewiesen sind.
Gesetzlich geschützte Biotope
Besondere Biotoptypen, die infolge von Flächenversiegelungen, Nutzungsänderungen oder Entwässerungsmaßnahmen stark gefährdet sind, wurden unter gesetzlichen Schutz gestellt. Betroffen hiervon sind unter anderem Feucht- und Nassgrünland, Moore, Heiden, naturnahe Fließgewässer oder Auenwälder. In Münster gibt es zurzeit 274 gesetzlich geschützte Biotope mit einer Fläche von über 300 Hektar.
FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete
Zielsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union (FFH-Richtlinie) ist es, einen Beitrag zum Aufbau eines zusammenhängenden ökologischen Netzes innerhalb der EU zu leisten. Dieses Netz wird auch als "Natura 2000" bezeichnet. In Münster gibt es zurzeit fünf FFH- und Vogelschutzgebiete mit einer Fläche von über 1.700 Hektar.