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Schutzgebiete und Naturdenkmale
Gesetzlich geschützte Biotope
In den letzten Jahrzehnten haben vielfältige Maßnahmen, zum Beispiel die Versiegelung von Flächen, Nutzungsänderungen und Entwässerungen, dazu geführt, dass einige Lebensräume stark zurückgegangen sind. Deshalb hat der Gesetzgeber sie unter gesetzlichen Schutz gestellt. Maßnahmen und Handlungen, die zu einer erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung oder zu einer Zerstörung dieser Biotope führen können, sind verboten.
Im Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG) sind in § 42 Abs. 1 unter anderem folgende Biotoptypen genannt:
- Natürliche oder naturnahe unverbaute Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche,
- Moore, Sümpfe, Röhrichte, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche,
- offene Binnendünen, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, artenreiche Magerwiesen und -weiden, Trockenrasen,
- Bruch-, Sumpf- und Auwälder.
Die hier genannten Biotope unterliegen von vornherein einem gesetzlichen Schutz. Es ist nicht mehr erforderlich, dass sie als Schutzgebiete in Landschaftsplänen festgesetzt oder durch ordnungsbehördliche Verordnung ausgewiesen oder sichergestellt werden. Neue Schutzgebiete werden durch diese Kartierung nicht ausgewiesen. Die bisherige ordnungsgemäße Nutzung der Flächen wird nicht eingeschränkt.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) ist per Gesetz beauftragt, diese Biotope zu erfassen, um einerseits für die Eigentümer Rechtssicherheit zu schaffen, aber auch um landesweit die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Fördermitteln im Rahmen des Vertragsnaturschutzes herzustellen.
In den Jahren 2003 bis 2008 wurden die geschützten Biotope im Stadtgebiet im Auftrag des LANUV kartiert und in Karten abgegrenzt. Pufferzonen oder Arrondierungsflächen wurden nicht in die Abgrenzung einbezogen. Für jede Fläche gibt es ein Textdokument, in dem die bewertungsrelevanten Pflanzen und Pflanzengesellschaften erfasst sind.
Nach Beteiligung der Eigentümer wurde die endgültige Abgrenzung der Biotope festgelegt.
Daten/Fakten
Anzahl der gesetzlich geschützten Biotope: 274
Gesamtfläche: 306 ha.
Anteil der gesetzlich geschützten Biotope am Stadtgebiet: ca. 1,0 %
Die gesetzlich geschützten Biotope liegen teilweise in vorhandenen Naturschutzgebieten oder in Landschaftsschutzgebieten.
Stand 31.12.2014
- Information für betroffene Eigentümer (PDF, 182 KB)