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Schutzgebiete und Naturdenkmale
FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete
Nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union (FFH-Richtlinie) sind alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, einen Beitrag zum Aufbau eines zusammenhängenden ökologischen Netzes besonderer Schutzgebiete zu leisten. Dieses Netz wird auch als "Natura 2000" bezeichnet.
Hintergrund dieser Überlegungen ist die Tatsache, dass trotz aller bisher bestehenden Naturschutzprogramme der Artenrückgang und Biotopverlust weitergeht. Mit dem Schutz dieser Gebiete soll die Vielfalt der Lebensräume für wildlebende Tiere und wildwachsende Pflanzen und deren Populationen erhalten werden.
Wichtig für "Natura 2000" sind Gebiete,
- die nach der Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) auszuweisen sind,
- die eine gemeinschaftliche Bedeutung besitzen und nach der FFH-Richtlinie (92/43/EWG) auszuweisen sind.
Daten/Fakten
Anzahl der für das Stadtgebiet von Münster gemeldeten FFH- und Vogelschutzgebiete: 5*
Gesamtfläche: 1.738,4 ha*
Anteil der FFH- und Vogelschutzgebiete am Stadtgebiet: 5,7 %
* ohne Doppeltzählung Davert
Stand 31.12.2014
Die FFH-Gebiete im Einzelnen:
Emsaue | 165,4 ha |
Große Bree | 66,5 ha |
Davert | 782,5 ha |
Wolbecker Tiergarten | 287,0 ha |
Alle Gebiete sind bereits Naturschutzgebiete.
Die Vogelschutzgebiete im Einzelnen:
- Rieselfelder Münster (437 ha)
Das Vogelschutzgebiet umfasst neben den NSG Rieselfelder, Huronensee und Gelmerheide auch den südöstlichen Entwicklungsbereich mit dem Naturerlebnisgebiet. - Vogelschutzgebiet Davert (782,5 ha)
Das Vogelschutzgebiet wurde auch als FFH-Gebiet gemeldet.