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Umwelt- und Freiraumplanung
Grünordnung Münster
Die Grünordnung Münster stellt in Text und Karten das Grünsystem und die Ziel- und Schutzkonzepte für Natur und Landschaft, den Freiraum und für die Freizeit und Erholung dar:
Grünsystem / Freiraumkonzept
Das historisch gewachsene Grünsystem in der Stadt Münster ist einmalig. Mit der Promenade – sie entspricht dem Verlauf der historischen Wallanlagen – hat Münster seit dem 18. Jahrhundert einen geschlossenen ersten Grünring. Auf diesen innerstädtischen grünen Ring laufen radial aus der freien Landschaft sieben Hauptgrünzüge zu. Sie sind weitgehend von Fließgewässern geprägt und verjüngen sich zur Innenstadt keilförmig.
Die Flächen eines zweiten Grünringes umschließen die Kernstadt. Sie sind wichtige Freiräume zur Stadtgliederung und Versorgung der Bevölkerung mit wohnungsnahem Erholungsgrün. Der auch aus stadtklimatischen Gesichtspunkten bedeutsame zweite Ring soll den Freiraum zwischen der ursprünglichen Stadt Münster und den sie umgebenden Stadtteilen sichern.
Dieser Ring kann als Symbol für die Entwicklung und das Wachstum der Stadt gelten. Die in ihm verbliebenen Freiflächen sind durch lineare Grünverbindungen bzw. "grüne Trittsteine" in Form von Grün- und Freiflächen und Wegen miteinander verknüpft.
Der dritte Grünring umfasst die bis zur Stadtgrenze reichende freie Landschaft im Bereich der äußeren Stadtteile. Seine Freiflächen übernehmen bedeutende landschaftsökologische Aufga-ben und wichtige Ausgleichs- und Erholungsfunktionen. Das Wegesystem des dritten Grünringes hat im Radwegenetz der Stadt die Aufgabe, sowohl die Stadtteile miteinander zu verbinden als auch kurze Anbindungen an die Innenstadt herzustellen.
Das Grünsystem wird ergänzt durch den systemüberlagernden Grünzug Dortmund-Ems-Kanal.
In das Grünsystem eingebunden sind die öffentlichen Grünflächen mit einem gestuften System von Parkanlagen, Spielplätzen, Kleingärten und Friedhöfen.
Im Plan Grünsystem/Freiraumkonzept sind Vorrangflächen zur Freiraumsicherung dargestellt. Das sind Freiflächen, in denen zur Sicherung der Freiraumfunktionen in einer ersten Stufe grundsätzlich keine bauliche Entwicklung zugelassen werden soll. In einer zweiten Stufe sind Flächen dargestellt, auf denen stadtökologische und/oder grünstrukturelle Anforderungen Vorrang haben sollen.
- Karte "Grünsystem / Freiraumkonzept" in höherer Auflösung (PDF, 4.78 MB)
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Zielkonzept Naturraum
Das Zielkonzept Naturraum der Grünordnung stellt die vorhandenen naturräumlichen Besonderheiten und Eigenarten im Gebiet der Stadt Münster dar.
In überlappender Darstellung des Grünsystems und des vorhandenen naturräumlichen Systems zeigt sich eine weitgehende Übereinstimmung der für die Freiraumsicherung bedeutsamen Flächen.
Als planerische Zielaussage für die naturräumliche Entwicklung des Stadtgebietes sind folgende Planinhalte besonders hervorzuheben:
- Niederungs- und Uferbereiche an den zahlreichen Gewässern im gesamten Stadtgebiet, da diese naturräumlich besonders bedeutsam sind und Sicherungs- und Entwicklungsmaßnahmen in ihnen zukünftig erste Priorität erhalten müssen. Die Entwicklung soll so erfolgen, dass ihre ursprüngliche Funktion als „Lebensadern“ in der Landschaft gesichert, wiederhergestellt oder gestärkt wird. Insbesondere sollen Uferstreifen entlang naturferner Gewässer angelegt werden.
- Strukturarme Landschaftsräume, die durch verschiedene Landschaftselemente wie Wallhecken, Feldgehölze, Einzelbäume, Baumreihen, Kleingewässer, aber auch durch Obstwiesen und neue Wiesen- und Waldflächen aufgewertet und angereichert werden sollen. Diese Maßnahmen sind sowohl aus ökologischen als auch aus landschaftsgestalterischen Gründen erforderlich.
Schließlich stellt das Zielkonzept Naturraum noch den Kiessandrücken als ein Gebiet mit herausragender geologischer Bedeutung dar, der das Stadtgebiet nahezu mittig in Nord-Süd-Richtung als sandiger bis kiesiger Flachrücken durchzieht. Im Untergrund dieses Kiessandrückens verläuft ein starker Grundwasserstrom, der in seinem Verlauf durch die Stadt an mehreren Stellen zur Trinkwassergewinnung genutzt wird. Als Wasserschutzgebiete sind daher große Bereiche dieses sogenannten "Geestrückens" besonders geschützt.
- Karte "Zielkonzept Naturraum" in höherer Auflösung (PDF, 9.9 MB)
- Weitere Informationen zur landschaftspflegerischen Konzeption für Kompensationsmaßnahmen im Punkt Natur und Landschaft: Eingriffsregelung
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Zielkonzept Freizeit und Erholung
Den Menschen steht heute immer mehr Freizeit zur Verfügung. Eine Zielkonzeption für Freizeit und Erholung sollte daher sowohl dem Faktor Zeit gerecht werden als auch verschiedenste Anforderungen und Funktionen berücksichtigen. Da sind beispeilhaft zu nennen die stille Erholung in Natur und Landschaft, aber auch aktive körperliche Betätigungen wie Radfahren, Joggen, Ballspielen oder sonstige Aktivitäten an frischer Luft.
Weil sich alle Freizeitaktivitäten wesentlich auf das Wohlbefinden der Bürgerinnen und Bürger auswirken, werden in speziellen Bürgerbefragungen Wünsche und Vorstellungen ermittelt und in den Plan eingearbeitet. Das Zielkonzept legt auf dieser Basis ein auf die unterschiedlichsten Ansprüche und Bedürfnisse abgestimmtes System von Freizeit- und Erholungsangeboten vor.
Zunächst sind die Erholungslandschaften zu nennen. Verschiedene Landschaftsräume sind noch so reich mit Landschaftselementen ausgestattet, dass sie von Natur aus eine besondere Eignung zur „sanften Erholung“ aufweisen. Dies trifft auf Vorbergs Hügel, Hohe Ward oder den Werseraum zu.
In anderen Landschaftsräumen wie im Raum Roxeler Riedel / Aatal sind im Einklang mit den naturräumlichen Gegebenheiten Erholungsangebote zukünftig besonders zu entwickeln.
Landschaftsparks sind für Münster als neuer Typ des stadtbezogenen Erholungsraumes anzusprechen. Sie entsprechen der typischen münsterländischen Parklandschaft mit charakteristischen Landschaftselementen wie Hecken, Waldrand- und Baumstrukturen und werden größtenteils durch Wiesen- und Ackerflächen geprägt. Ihre land- und forstwirtschaftliche Nutzung bleibt grundsätzlich erhalten, so dass sich die Ausstattung für Erholungszwecke auf ein Wegesystem, vereinzelte Aufenthaltsräume mit Spiel- und Ruhezonen sowie einige Parkplätze für Wanderer und Spaziergänger beschränkt.
Die Lage der neu vorgesehenen Landschaftsparks ist in allen Fällen so günstig, dass eine gute Erreichbarkeit und wohnungsnahe Versorgung der Bevölkerung gegeben ist. Sie liegen fast alle im zweiten Grünring und umschließen mit weiteren Parkanlagen ringförmig die Kernstadt.
Bereits realisiert sind der Landschaftspark Mecklenbeck mit Freizeit- und Erholungseinrichtungen für den Stadtteil Mecklenbeck sowie Teile des Landschaftsparks Lütkenbeck und Lechtenberg. Auch die vorhandenen "Waldparks" Boniburger Wald und Waldpark Coerheide sind dem Parktyp Landschaftspark zuzuordnen.
Bei den Parkanlagen handelt es sich um Einrichtungen, die speziell für die Erholung der Bevölkerung gestaltet und ausgebaut sind bzw. werden und den allgemein gültigen Vorstellungen entsprechen.
Innerhalb oder am Rande der Wohnquartiere dienen Stadtteilparks, wie z.B. der Südpark, der Bevölkerung zur wohnungsnahen Erholung. Hier sind intensiv ausgebaute Grün- und Freiflächen mit Spielplätzen, Spazierwegen, Sitzbänken und einem reichen Angebot an blühenden Pflanzen vorhanden.
Für neue Freizeiteinrichtungen mit überörtlicher Bedeutung, die auch kommerzielle Angebote beinhalten können, sind im Stadtgebiet zusätzlich zu vier vorhandenen Freizeit- und Erholungsschwerpunkten vier weitere Standorte vorgesehen.
Als idealtypisches Beispiel für einen Freizeit- und Erholungsschwerpunkt ist die Anlage am Aasee mit Segeln, Tretbootverleih, Modellboot fahren, Spielplätzen, volkskundlichem Museum Mühlenhof, Naturkundemuseum, Zoo, Sportanlagen an der Sentruper Höhe usw. anzusehen.
Für besondere Großveranstaltungen wie dem Send sind größere Veranstaltungsflächen erforderlich. Zusätzlich zu dem seit Jahrzehnten für diese Zwecke genutzten und bewährten Schlossplatz sind im Zielkonzept weitere vier Standorte vorgesehen.
Als kleinste Einrichtung für Freizeitaktivitäten, die auf geeignete Veranstaltungsflächen angewiesen sind, ist ein Festplatz für jeden Stadtteil ausgewiesen. Dieser mit Strom-, Wasser- und Abwasseranschluss herzustellende Platz kann gleichzeitig als kleine Grünanlage und als Stadtplatz fungieren.
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