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Wasser
Gewässerunterhaltung in Münster
Im Stadtgebiet von Münster wird die Gewässerunterhaltung als öffentlich-rechtliche Verpflichtung von 5 Wasser- und Bodenverbänden bzw. Unterhaltungsverbänden (ca. 385 km) und dem Tiefbauamt (ca. 200 km) durchgeführt. Die rechtliche Aufsicht über die Unterhaltungsträger liegt bei der Bezirksregierung Münster als Obere Wasserbehörde, für die fachliche Umsetzung und Betreuung der Unterhaltung ist die Untere Wasserbehörde zuständig.
Als Gewässerunterhaltung bezeichnet man die regelmäßig wiederkehrende Pflege ausgebauter und nicht ausgebauter Fließgewässer. Je nach Größe, Bedeutung und Nutzung eines Gewässers sowie Typ des Einzugsgebietes sind Art, Umfang und Häufigkeit der Unterhaltungsmaßnahmen verschieden. Über die Gewässerunterhaltung gibt es zahlreiche Umsetzungsmöglichkeiten, den ökologischen Zustand der Fließgewässer nachhaltig zu verbessern und die ökologischen Ziele zu erreichen. Dabei ist die Sicherung der Vorflut- und Abflussverhaltnisse zu berücksichtigen.
Die grundsätzlichen Ziele der Gewässerunterhaltung ergeben sich aus dem § 39 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und den §§ 61 und 62 Landeswassergesetz (LWG). Demnach umfasst die Unterhaltung die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Zustandes des Gewässerbettes und der Ufer für den Wasserabfluss, wobei die günstigen Wirkungen des Gewässers für den Naturhaushalt und die Gewässerlandschaft zu bewahren und zu entwickeln sind. Dazu gehören:
- die Erhaltung des Gewässerbettes, auch zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses,
- die Erhaltung der Ufer, insbesondere durch Erhaltung und Neuanpflanzung einer standortgerechten Ufervegetation, sowie die Freihaltung der Ufer für den Wasserabfluss,
- die Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers insbesondere als Lebensraum von wild lebenden Tieren und Pflanzen,
- die Erhaltung des Gewässers in einem Zustand, der hinsichtlich der Abführung oder Rückhaltung von Wasser, Geschiebe, Schwebstoffen und Eis den wasserwirtschaftlichen Bedürfnissen entspricht.
Die Gewässerunterhaltung hat in den vergangenen Jahren zunehmend eine neue Perspektive bekommen. Die Wassergesetze und die "Richtlinie für naturnahe Unterhaltung und naturnahen Ausbau der Fließgewässer in NRW" stellen die ökologische Komponente der hydraulischen gleich. Danach ist das gleichrangige Ziel der Gewässerunterhaltung neben der Erhaltung eines ordnungsgemäßen Zustandes für den Wasserabfluss die Bewahrung und Entwicklung der günstigen Wirkungen des Gewässers für den Naturhaushalt und die Gewässerlandschaft. Gleichbedeutend werden damit Veränderungen nicht mehr grundsätzlich negativ bewertet sowie der natürlichen Eigendynamik und -entwicklung eines Gewässers mehr Spielraum gegeben.
Zu den Maßnahmen, die den ökologischen Zustand eines Fließgewässers langfristig und effektiv verbessern, zählen insbesondere die Einrichtung von Uferstreifen parallel zu den Gewässern und die Anpflanzung von Ufergehölzen. Uferstreifen (Uferrandstreifen, Gewässerrandstreifen) begleiten linienhaft die Fließgewässer und sind charakterisiert durch fehlende landwirtschaftliche und gartenbauliche Intensivnutzung sowie städtebauliche Versiegelungen. Eine optimale Gestaltung geht von Ufergehölzen im Mittelwasserbereich (Schwarzerlen) aus, denen weiter oberhalb der Böschung andere Baumarten und Sträucher der potenziellen natürlichen Vegetation (z. B. Eschen, Baumweiden) folgen. Der Übergang zur angrenzenden Nutzung wird durch einen abgestuften Saum aus Sträuchern und niedrig bleibenden Bäumen bis hin zu einer Hochstaudenflur erreicht.