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Wasser
Grundwasser
Das Grundwasser erfüllt die Hohlräume des Bodens. Die Schichten, die Grundwasserführen führen, heißen Grundwasserleiter. Je nach der Beschaffenheit des Untergrundes wird zwischen Poren-, Kluft- und Karst-Grundwasserleitern unterschieden.
Als Teil des natürlichen Wasserkreislaufes aus Niederschlag, Verdunstung und Abfluss/Versickerung wird Grundwasser durch versickernde Niederschläge gebildet, verbleibt im Untergrund, fließt den Oberflächengewässern zu oder tritt als Quelle an die Oberfläche. Während längerer niederschlagsfreier Zeiten werden Bäche, Flüsse und Seen ausschließlich aus dem Grundwasser gespeist.
Naturbelassenes Grundwasser enthält keine Keime oder Schadstoffe und dient bevorzugt der Trinkwasserversorgung. Nahezu 70 % des Trinkwassers in Deutschland werden aus Grundwasser gewonnen.
In Münster befinden sich zwei unterschiedliche Grundwasserleiter. Dies sind der Kluftgrundwasserleiter, der während der Kreidezeit (vor ca. 140-65 Mio. Jahren) entstand und der erdgeschichtlich jüngere Porengrundwasserleiter des Quartärs, das vor ca. 2 Mio. Jahren begann.
Die quartären Ablagerungen des annähernd in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Münsterländer Kiessandzuges, und die im Nordosten des Stadtgebietes liegende Ems-Werse-Urrinne sind aufgrund ihrer Ergiebigkeit die wichtigsten Grundwasserleiter in Münster. Sie werden umfassend und intensiv für die öffentliche Trinkwasserversorgung der Stadt genutzt.
Der Kluftwasserleiter der Kreide besitzt in der Regel nur eine geringe Ergiebigkeit. Er ist aber für die eigene Wasserversorgung vieler Einzelgehöfte und Häuser im Außenbereich sehr wichtig.
Grundwasserentnahme
Im Stadtgebiet Münster wird in vielen Bereichen Grundwasser für unterschiedliche Verwendungszwecke entnommen. Zum Beispiel:
- Öffentliche Wasserversorgung
- Versorgung von landwirtschaftlichen Hofbetrieben und einzelnen Gebäuden im Außenbereich mit Brauch und Trinkwasser
- Versorgung von Gewerbe- und Industriebetrieben mit Brauch- und Trinkwasser
- Betreiben von Wärmepumpen zur Beheizung von Gebäuden
- Beregnung von landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen
- Beregnung von Sportplatzflächen
- Drainierung von landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen
- Bauzeitliche Grundwasserabsenkung bei der Errichtung von Gebäuden
Das Entnehmen und das Zutagefördern von Grundwasser bedarf grundsätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis.
nach obenBauzeitliche Grundwasserhaltung
Bei der Durchführung von Baumaßnahmen, die ins Grundwasser einschneiden, wird in der Regel eine bauzeitliche Grundwasserabsenkung (Bauwasserhaltung) erforderlich, die so zu gestalten ist, dass es im Umfeld zu keiner Beeinträchtigung kommt (z.B. Gebäude, Bäume, Naturdenkmal). In fast allen Fällen wird in Münster das Wasser über die Regenwasserkanalisation in ein Oberflächengewässer abgeleitet.
Auf jeden Fall ist es wichtig, im Vorfeld mit der Unteren Wasserbehörde abzuklären, ob eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist. Hier finden Sie auch die entsprechende fachliche Beratung zur sorgfältigen Planung und Bemessung des Vorhabens.
nach obenWärmepumpen (Geothermie)
Regenative Energiequellen erlangen eine immer stärkere Bedeutung. Im Vergleich zur Sonnen- und Windenergie hat die Geothermie, auch "Erdwärme" genannt, einen bedeutenden Vorteil: Sie ist unabhängig von den herrschenden Klimabedingungen und steht direkt vor Ort rund um die Uhr zur Verfügung. Um die Energie aus dem Boden oder Gestein zu gewinnen, werden Kollektoren (flach) oder Sonden (bis mehrere 100 Meter tief) eingebaut. Mit Hilfe der darin zirkulierenden Flüssigkeit und der Wärmepumpe im Haus können dann Gebäude und Wohnungen beheizt bzw. gekühlt werden.
Im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes (§§ 8,9 und 10 WHG) stellt der Betrieb einer Wärmepumpe über Kollektoren oder Sonden eine Benutzung des Grundwassers dar und ist somit erlaubnispflichtig. Für die notwendige wasserrechtliche Erlaubnis ist die Untere Wasserbehörde zuständig.
Hinweis:
Aufgrund örtlicher Gegebenheiten (z. B. Altlastenflächen, Lage im Wasserschutzgebiet oder auf dem Kies-Sand-Zug), kann die wasserrechtliche Erlaubnis in einigen Fällen nach sorgfältiger Einzelfallprüfung nicht erteilt werden. Die Geothermieanlage darf dann nicht errichtet werden. Als erste Einschätzung dient die Karte des Münsterländer Kies-Sand-Zuges (Quelle: Geologischer Dienst NRW) im Umweltkataster der Stadt Münster. Für die Anzeige des Münsterländer Kiessandzuges bitte den Punkt „Grundwasser“ und den Unterpunkt „Münsterländer Kiessandzug“ auswählen.
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Länderarbeitsgemeinschaft Wasser:
Empfehlungen und Anforderungen für Erdwärmesonden (PDF, 427 kB) - Bundesverband Wärmepumpe e.V.: Infos zu Wärmepumpen
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Einbau von Recyclingbaustoffen und industriellen Nebenprodukten
Der Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe muss so erfolgen, dass eine nachteilige Veränderung der Grundwasserbeschaffenheit und schädliche Bodenveränderungen nicht zu besorgen sind. Seit dem 1.8.2023 gilt die Ersatzbaustoffverordnung.
Die zuständige Dienststelle ist die untere Abfallbehörde.
Ansprechpartner:
Johannes Steger
Tel. 02 51/4 92-68 50
Steger@stadt-muenster.de
Unkonventionelle Erdgasförderung im Münsterland
Seit Herbst 2010 wird das Thema unkonventionelle Gasförderung in der Öffentlichkeit sowie von wissenschaftlicher Seite diskutiert. Auf Landes- und Bundesebene führte das zu einer intensiven Prüfung des Themas in seiner Gesamtheit.
Mehrere Gutachten beschäftigten sich mit den geophysikalischen und umweltrelevanten Aspekte wie auch den rechtlichen Rahmenbedingungen der Frackingtechnologie. Sie benannten Wissenslücken und Regelungsbedarfe.
Am 11. Februar 2017 trat ein gesetzliches Regelungspaket zum Fracking in Kraft.
Mehr zum rechtlichen Rahmen der unkonventionellen Erdgasförderung