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Wasser
Rufbereitschaft der Umweltbehörde
Bei der Unteren Wasserbehörde ist eine 24-Stunden-Rufbereitschaft eingerichtet, die vor allem dann eingebunden wird, wenn bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen erhebliche wasserwirtschaftliche Probleme auftreten können. Zum Schutz des Grundwassers, der Oberflächengewässer, des Bodens und zur Abwehr von sonstigen Gefahren sind unverzüglich Gegenmaßnahmen (Sofortmaßnahmen) einzuleiten und mit den verschiedenen Einsatzkräften zu koordinieren.
Wassergefährdende Stoffe sind zum Beispiel:
- Säuren
- Laugen
- Salze
- organische Flüssigkeiten (Gülle, Jauche, Silagesickersäfte)
- Mineralöle
- Gifte
- Pflanzenschutzmittel
- Metalle usw.
Typische Unfälle mit diesen Stoffen sind:
- Überfüllung bei Heizölbetankung
- Ölverunreinigung auf Gewässern
- Verkehrsunfälle mit Austreten von Kraftstoff oder Transportgut
- Leckagen an Behältern mit wassergefährdenden Stoffen
Ganz wichtig: Wer eine Anlagen betreibt, instandhält, instandsetzt, reinigt oder prüft und einen Schaden bemerkt, muss diesen unverzüglichen melden!
Inhalt einer Meldung:
- Name des Meldenden
- Art des Unfalls
- Ort und Zeitpunkt des Unfalls
- Art und Menge des austretenden Stoffes
- Ausmaß der Gefahr
- bereits benachrichtigte Stellen
Die Meldungen an die Rufbereitschaft erfolgen im Allgemeinen über die Leitstelle der Feuerwehr Münster: 02 51/2 02 50 oder den Notruf 112.
Weitere Einsatzbereiche können zum Beispiel tote Fische in einem Gewässer und sonstige Einleitungen in ein Gewässer, die Verfärbungen hervorrufen, sein. Auch in diesen Fällen werden die möglichen Ursachen ermittelt und die notwendigen Sofortmaßnahmen umgesetzt.