Verwaltungsleitung
Beigeordnete und Dezernate
Die Beigeordneten werden als kommunale Wahlbeamte und -beamtinnen für acht Jahre vom Rat gewählt. Sie leiten in der Stadtverwaltung Dezernate, die jeweils mehrere Ämter mit inhaltlichem Bezug zueinander zusammenfassen. In ihrem jeweiligen Arbeitsgebiet vertreten die Beigeordneten den Oberbürgermeister eigenverantwortlich.
Verwaltungsvorstand
In Münster bilden sechs Beigeordnete, darunter der Stadtdirektor, unter dem Vorsitz des Oberbürgermeisters den Verwaltungsvorstand. Er koordiniert die Arbeit der Verwaltung, stimmt die Grundsätze der Verwaltungsführung ab und plant Aufgaben von besonderer Bedeutung. In strittigen Fällen liegt die letzte Entscheidung beim Oberbürgermeister.
Die Verwaltung der Stadt Münster gliedert sich in verschiedene Dezernate, denen jeweils eine Beigeordnete bzw. ein Beigeordneter vorsteht. Jedes Dezernat fasst dabei mehrere Ämter zusammen.
- Dezernat des Oberbürgermeisters
- Dezernat für Personal, Organisation, Ordnung, Feuerwehr und IT
- Dezernat für Finanzen, Beteiligungen und Integration
- Dezernat für Planung, Bau und Wirtschaft
- Dezernat für Bildung, Jugend, Familie und Sport
- Dezernat für Soziales und Kultur
- Dezernat für Wohnungsversorgung, Immobilien und Nachhaltigkeit
- Dezernatsverteilungsplan (PDF, 36.8 KB) - Stand: 1. Dezember 2023