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Abstimmungs-ABC Bürgerentscheid
An-, Ab- und Umzug nach Erstellung des Abstimmungsverzeichnisses
In das Abstimmungsverzeichnis sind alle Abstimmungsberechtigten von Amts wegen eingetragen, die am 2. Oktober 2016 bei der Meldebehörde für eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen für die Hauptwohnung, gemeldet waren. Personen mit Nebenwohnung sind nicht eingetragen.
Wegzug aus Münster
Ziehen Sie bis zum Abstimmungstag aus Münster weg, so geht das Abstimmunsgrecht für den Bürgerentscheid verloren. Eventuell bereits abgegebene Briefabstimmungsentscheidungen werden ungültig. Dies gilt auch, wenn aus einer Hauptwohnung eine Nebenwohnung wird.
Zuzug nach Münster
Abstimmungsberechtigte, die sich bis zum 21. Oktober 2016 bei der Meldebehörde anmelden, werden automatisch ins Abstimmungsverzeichnis aufgenommen. Sie erhalten automatisch nach der Anmeldung bei der Meldebehörde eine Abstimmungsbenachrichtigung.
Umzug in Münster
Bei einem Umzug innerhalb von Münster, der bis zum 21. Oktober 2016 bei der Meldebehörde gemeldet wird, bleiben Sie in ihrem bisherigen Abstimmungsverzeichnis und Stimmbezirk eingetragen. Möchten Sie nicht in Ihrem bisherigen Stimmbezirk wählen, können Sie einen Abstimmungsschein mit Briefabstimmungsunterlagen beantragen.
Von der Meldebehörde gibt es bei Abgabe der Meldung ein Merkblatt. Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt (Telefon 02 51/4 92-33 90).