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Wahl-ABC Europawahl
Kurierwegnutzung
Wegen langer Postwege ist es in verschiedenen Ländern möglich, den amtlichen Kurierweg für Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis, Versand der Briefwahlunterlangen und/oder die Rücksendung der Wahlbriefe aus dem Ausland zu nutzen.
Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis sind mehrere Monate vor einer Europawahl möglich. Auch bei langen Postwegen ist ein fristgerechter Eingang des Antrages auf dem Postweg in der Regel möglich. Daher gibt es das Angebot der Kurierwegnutzung für diesen Zweck nur in wenigen Ländern. Der Brief mit dem Antrag wird an die deutsche Gemeindebehörde adressiert und ausreichend frankiert.
Möchten Sie die Briefwahlunterlagen aus Deutschland über den Kurierweg erhalten, ist es nötig, dass Sie sich vorab mit der zuständigen Auslandsvertretung abstimmen. Das Wahlamt in Deutschland schickt die Briefwahlunterlagen in einem mit Ihrem Namen versehenen verschlossenen Umschlag an das Auswärtige Amt in Berlin mit dem Hinweis, für welche zuständige Botschaft, welches Generalkonsulat oder Konsulat der Brief bestimmt ist. Das Auswärtige Amt leitet den Brief auf dem Kurierweg weiter. Sie holen die Unterlagen persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person bei Ihrer Auslandsvertretung ab.
Möchten Sie für die Rücksendung der Wahlbriefe den Kurierweg nutzen, sollte Sie das Vorgehen und die Fristen mit der für Sie zuständigen Auslandsvertretung besprechen.
Das Wahlamt Münster behandelt Anträge auf Eintrag ins Wahlregister/Übersendung von Briefwahlunterlagen von Auslandsdeutschen, insbesondere aus außereuropäischen Ländern, bevorzugt. Das Auswärtige Amt berichtet, dass beispielsweise bei der Bundestagswahl viele Unterlagen so spät bei den Wählern eingingen, dass eine fristgerechte Rücksendung der ausgefüllten Unterlagen nicht mehr möglich war. Trotz der bevorzugten Behandlung hat es in der Vergangenheit auch bei der Stadt Münster wegen der vom Wahlamt nicht zu beeinflussenden Postlaufzeiten solche Einzelfälle gegeben. Selbstverständlich werden Postsendungen nur per Luftpost verschickt.
Auch bei der Nutzung des Kurierweges ist mit langen Postlaufzeiten zu rechnen, dain der Regel eine Kurierübersendung nur wöchentlich, bei einigen kleineren Vertretungen sogar nur zweiwöchentlich erfolgt. Die Nutzung des Kurierweges wird also weniger wegen einer schnelleren Beförderung angeboten, sondern, um die Chance zu erhöhen, dass die Unterlagen überhaupt (rechtzeitig) ankommen. Detailinformationen und eine Übersicht über die Auslandsvertretungen, die den Kurierweg anbieten, gibt die Internetseite des Bundeswahlleiters.