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Wahl ABC Landtagswahl
Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis
Wie bei anderen Wahlen ist bei der Landtagswahl das Wählerverzeichnis nur noch beschränkt einsehbar.
In der Zeit vom 24. bis 28. April 2017 steht Ihnen das Wählerverzeichnis im Hauptwahlbüro zur Einsichtnahme zur eigenen Person bereit. Für Daten anderer Personen gilt dies nur unter sehr begrenzten Voraussetzungen (Glaubhaftmachung von Tatsachen, aus denen sich die Unrichtigkeit des Wählerverzeichnisses ergibt).