Oberbürgermeister Markus Lewe
Aufgaben, Rechte und Pflichten
Der Oberbürgermeister ist Repräsentant der Stadt und Leiter der Verwaltung und damit Vorgesetzter aller dort Beschäftigten.
Der Oberbürgermeister
- ist Mitglied und Vorsitzender des Rates,
- hat Stimmrecht in Rat und Hauptausschuss,
- lädt zu den Ratssitzungen ein, stellt die Tagesordnung auf und leitet die Sitzungen,
- kann im äußersten Fall Widerspruch gegen einen Beschluss des Rates oder der Bezirksvertretungen einlegen, wenn er überzeugt ist, dass der Beschluss das Wohl der Gemeinde gefährdet, (die letzte Entscheidung liegt dann beim Rat der Stadt.)
- hat das Recht, gemeinsam mit einem Ratsmitglied eine Dringlichkeitsentscheidung zu fällen, wenn der Rat und der zuständige Ausschuss nicht mehr rechtzeitig zusammenkommen können, um einen dringend erforderlichen Beschluss zu fassen,
- entscheidet die Geschäfte und Aufgaben der Verwaltung. Darunter versteht man alle Angelegenheiten, die sich innerhalb eines festgesetzten Finanzrahmens bewegen, die regelmäßig anfallen und mit einer gewissen Gleichmäßigkeit behandelt werden können. Natürlich geht das nicht allein, sondern nur in Zusammenarbeit mit den Beigeordneten und Beschäftigten der Verwaltung.
- ist nach der Gemeindeordnung verpflichtet, die Beschlüsse der politischen Gremien vorzubereiten sowie die gefassten Beschlüsse auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen und auszuführen.
Stellvertretung
Die Vertretung des Oberbürgermeisters übernimmt im Bereich der Verwaltungsleitung der Stadtdirektor, ein vom Rat bestimmter Beigeordneter.
Im repräsentativen Bereich stehen ihm ehrenamtliche Bürgermeisterinnen bzw. Bürgermeister zur Seite, die die Mitglieder des Rates aus ihrer Mitte für fünf Jahre wählen. Zurzeit hat Münster zwei Bürgermeisterinnen und einen Bürgermeister. Sie vertreten den Oberbürgermeister auch bei der Leitung der Ratssitzungen.