Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung
Mitmachen, mitmischen, Münster gestalten!
Nicht nur durch Wahlen können Menschen in Münster die Entscheidungen von Rat und Verwaltung beeinflussen. Es gibt viele Möglichkeiten, wie sich Bürgerinnen und Bürger aktiv in die Gestaltung des Stadtlebens einbringen können - diese unterscheiden sich durch verschiedene Wege, bestimmte Spielregeln und Zeitketten.
Letztlich mischen alle Menschen in Münster irgendwie mit, ob Touristin oder Student, Jugendliche oder Angestellter, Migrantin oder Oberbürgermeister. Aber beim Thema "Bürgerbeteiligung" spielt es manchmal eine Rolle, ob man nicht nur Mensch, sondern auch Einwohnerin oder Bürger ist.
Die Faustregel: Je größer der Einfluss einer Beteiligungsmöglichkeit, desto höher sind die Anforderungen an die, die sie nutzen wollen.
Dazu muss man wissen:
Einwohnerinnen und Einwohner sind alle Menschen, die in Münster wohnen – egal, wie alt sie sind, egal, welche Nationalität sie haben.
Bürgerinnen und Bürger sind wahlberechtigt bei Kommunalwahlen. Sie müssen also u. a.
- mindestens 16 Jahre alt sein,
- die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit haben
- und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl ihren Hauptwohnsitz in Münster haben.
Natürlich sind sie auch Einwohnerinnen und Einwohner.
Ist bei einer der beschriebenen Beteiligungsmöglichkeiten "Für Alle" als Angabe zu finden, heißt das: Es ist egal, ob Sie in Münster leben oder nur zu Gast sind.