Kaufpreissammlung
Gemäß Paragraph 195 Baugesetzbuch sind alle Notariate verpflichtet, jeweils ein Exemplar der bei ihnen abgeschlossenen Kaufverträge an den zuständigen Gutachterausschuss zu übersenden.
Die Verträge werden ausgewertet und die wesentlichen Daten in die Kaufpreissammlung übernommen. Die Kaufpreissammlung dient als Grundlage für die Ableitung der Bodenrichtwerte und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten, für die Erstellung des Grundstücksmarktberichtes und wird verwendet bei der Erstellung von Verkehrswertgutachten.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind detaillierte Auskünfte aus der Kaufpreissammlung möglich (z.B. für die Gutachtenerstellung durch Sachverständige). Auskünfte und Auswertungen in anonymisierter Form kann jeder/jede erhalten.
Auskünfte aus der Kaufpreissammlung sind kostenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung – VermWertKostO NRW).
- Nicht anonymisierte Kauffälle
- Gebühr: 40 Euro Bearbeitungspauschale plus pauschal 100 Euro für den ersten bis 50. Kauffall
sowie zehn Euro für jeden weiteren Kauffall,
- Gebühr: 40 Euro Bearbeitungspauschale plus pauschal 100 Euro für den ersten bis 50. Kauffall
- Anonymisierte Kauffälle
- Gebühr: Zeitgebühr von 27 Euro je angefangener Arbeitsviertelstunde
- Anonymisierte und nicht anonymisierte Kauffälle für Testzwecke oder wenn sie ausschließlich der Wissenschaft oder der Ausbildung dienen
- Gebühr: keine.
Antrag auf nicht anonymisierte Auskunft aus der Kaufpreissammlung
Antrag auf anonymisierte Auskunft aus der Kaufpreissammlung
Bodenrichtwerte
Eine wesentliche Aufgabe der Gutachterausschüsse ist die Ermittlung von Bodenrichtwerten (§ 196 BauGB). Diese werden von den Gutachterausschüssen bis zum 31. März eines jeden Jahres, bezogen auf den Stichtag 1. Januar des laufenden Jahres, ermittelt und anschließend veröffentlicht.
Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert des Bodens für Grundstücke eines Gebietes, für das im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Bodenrichtwerte sind auf den Quadratmeter Grundstücksfläche bezogen. Die Bodenrichtwerte sind in Bodenrichtwertkarten eingetragen, die im Internet kostenfrei unter www.boris.nrw.de abgerufen oder bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses kostenpflichtig erworben werden können. Die Geschäftsstelle erteilt mündliche und kostenpflichtige schriftliche Auskunft über die Bodenrichtwerte.
Antrag auf Erteilung einer schriftlichen Bodenrichtwertauskunft (pdf, 61 KB)
Bestellformular Bodenrichtwertkarte (pdf, 60 KB)
Bodenrichtwerte (Wohngrundstücke im Außenbereich) ab 2011 (pdf, 2,44 MB)
Bodenrichtwerte (Landwirtschaft) ab 2010 (pdf, 3,30 MB)
Geoportal der Stadt Münster: Bodenrichtwerte (Bauland) ab 2006
Bodenrichtwertinformationssystem: www.boris.nrw.de
Immobilienrichtwerte
Immobilienrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Immobilien (Ein-/Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen) in €/m² Wohnfläche und spiegeln das Preisgefüge eines Normobjektes innerhalb der Stadt Münster wieder. Grundlage für die Ermittlung der Immobilienrichtwerte bilden die Kaufpreise aus den vergangenen Geschäftsjahren.
Bestellformular Immobilienrichtwertkarte (pdf, 60 KB)
Immobilien-Preis Kalkulator: www.boris.nrw.de
Grundstücksmarktbericht
In dem jährlich erscheinenden Grundstücksmarktbericht werden die Umsatz- und Preisentwicklungen des Grundstücksmarktes in Münster für das zurückliegende Jahr dargestellt. Dabei werden die drei Teilmärkte "unbebaute Grundstücke", "bebaute Grundstücke" und "Wohn- und Teileigentum" differenziert betrachtet. Zusätzlich werden in dem Grundstücksmarktbericht die erforderlichen Daten für die Wertermittlung wie Preisindexreihen, Umrechnungskoeffizienten, Liegenschaftszinssätze, Rohertragsfaktoren, Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke und Wohnungseigentum sowie Marktanpassungsfaktoren veröffentlicht. Ziel des Grundstücksmarktberichtes ist es, einen Beitrag zur Transparenz des Grundstücksmarktes zu leisten. Er stellt eine wichtige Informationsquelle insbesondere für Sachverständige zur sach- und marktgerechten Verkehrswertermittlung, für die Wirtschaft und Politik, für Banken und für interessierte Bürger dar.
Der Grundstücksmarktbericht ist als PDF-Datei kostenfrei hier erhältlich:
Grundstücksmarktbericht 2024
Grundstücksmarktbericht 2023
Grundstücksmarktbericht 2022
Grundstücksmarktbericht 2021
Grundstücksmarktbericht 2020
Grundstücksmarktbericht 2019
Grundstücksmarktbericht 2018
Grundstücksmarktbericht 2017
Grundstücksmarktbericht 2016
Grundstücksmarktbericht 2015
Grundstücksmarktbericht 2014
Grundstücksmarktbericht 2013
Grundstücksmarktbericht 2012
Grundstücksmarktbericht 2011
Ferner können Sie den Grundstücksmarktbericht in Papierform im Kundenzentrum Planen, Bauen, Umwelt erwerben. Darüber hinaus kann er auf schriftliche Anfrage in der Geschäftsstelle bestellt werden:
Verkehrswertgutachten
Der Gutachterausschuss erstellt auf Antrag Gutachten über den Verkehrswert von Grundstücken sowie von Rechten an Grundstücken (z.B. Wohnungsrecht, Nießbrauch). Antragsberechtigt sind im Wesentlichen die jeweiligen Eigentümer*innen.
Die Gebühren richten sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung – VermWertKostO NRW).
- Der Grundaufwand ist in Abhängigkeit von dem im Gutachten abschließend ermittelten Verkehrswert des begutachteten Objekts, bei Miet- und Pachtwerten vom zwölffachen des jährlichen Miet- oder Pachtwertes, zu bestimmen.
- Verkehrswert bis einschließlich eine Million Euro
Gebühr: 0,2 Prozent vom Verkehrswert zuzüglich 1.400 Euro - Verkehrswert über eine Million Euro bis einschließlich 10 Millionen Euro
Gebühr: 0,1 Prozent vom Verkehrswert zuzüglich 2.400 Euro - Verkehrswert über zehn Millionen Euro
Gebühr 0,03 Prozent vom Verkehrswert zuzüglich 9.400 Euro;
es ist maximal ein Verkehrswert von 100 Millionen Euro, bei Miet- und Pachtwerten von zwei Millionen Euro anzusetzen.
- Verkehrswert bis einschließlich eine Million Euro
- Mehr- oder Minderaufwand ist über eine Zeitgebühr (27 Euro je angefangener Arbeitsviertelstunde) zu berücksichtigen.
- Die Gebühren werden zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, zurzeit 19 Prozent, erhoben.
Dem Antrag sollten notwendige Unterlagen (z. B. Verträge zu den Themen Miete, Erbbaurecht, Nießbrauch, Wohnrecht etc.) in Kopie beigefügt werden. Darüber hinaus sind Angaben zum Wertermittlungsstichtag und zum Zweck des Gutachtens (z. B. Verkauf, Erbauseinandersetzung, Zugewinnausgleich etc.) zu machen.