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Kindertagesbetreuung
Neue Kindertageseinrichtungen
Informationen für Investoren und Investorinnen
Sie besitzen ein Grundstück oder eine Bestandsimmobilie und denken darüber nach, auf diesem Grundstück eine Kindertageseinrichtung (Kita) zu errichten oder Ihre bestehende Immobilie zu einer Kita umzubauen? Diese würden Sie an einen ausgesuchten Träger vermieten?
Dann sind Sie bei uns genau richtig! Mit der Errichtung einer Kita durch Neu- oder Umbau sichern Sie sich langjährige, zuverlässige Mieter/-innen (mindestens 20 Jahre) und leisten parallel einen wichtigen Beitrag zur sozialen Infrastruktur einer wachsenden, familienfreundlichen Stadt.
Um dem steigenden sowie veränderten Bedarf von Eltern gerecht zu werden und vor dem Hintergrund steigender Bevölkerungszahlen schafft Münster durchgängig wertvolle neue Kita-Plätze. Die Planung und Errichtung einer neuen Kita nach den erforderlichen Rahmenbestimmungen ist ein komplexer Prozess. Den Weg zur betriebsbereiten Kita geht das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien gemeinsam mit dem Investor/der Investorin, wir begleiten Sie durchgängig und sind immer für Sie ansprechbar.
Sie sind bei uns in kompetenten Händen und stehen bei Fragen nie alleine da!
Zur ersten Orientierung haben wir hier Informationen zusammengestellt, die eine Übersicht des komplexen Planungsprozesses mit seinen Zwischenstationen geben.
Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihre Fragen zu beantworten und gemeinsam loszulegen!
Schritt für Schritt zur fertigen Kita
Der Weg von der Interessenbekundung hin zur betriebsbereiten Kita beginnt mit der Kontaktaufnahme zum Amt für Kinder, Jugendliche und Familien und läuft über verschiedene aufeinander aufbauende Schritte weiter, bis eine betriebsbereite Kita an den Träger übergeben wird.
Dieser Weg wird in folgender Grafik anschaulich dargestellt und erläutert:
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Prozessdarstellung: Errichtung einer Kindertageseinrichtung
(PDF, 67.3 KB)
Vertragliche Grundlagen
Der Investor/die Investorin schließt zwei Verträge ab:
mit der Stadt Münster eine Rahmenvereinbarung und mit dem Träger der Kita einen Mietvertrag.
Zusätzlich schließt das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien eine Rahmenvereinbarung zur Trägerschaft zu gleichen Konditionen mit dem Träger ab.
- Übersicht der vertraglichen Grundlagen (PDF, 206 KB)
Bauliche Anforderungen und Gebäudeplanung
Für den Bau einer Kindertageseinrichtung gelten eine Vielzahl an verschiedenen Vorschriften und Richtlinien.
Sie umfassen u. a. Gesetze, wie die BauO NRW, Vorschriften zur Unfallverhütung, wie das Arbeitsschutzgesetz oder die Betriebssicherheitsverordnung, Bestimmungen des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW) und des Verbands der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE), DIN-Normen als Stand der Technik, DIN-Vorschriften zur Barrierefreiheit von öffentlichen Gebäuden, Richtlinien zur Küchenhygiene und Hinweise der Unfallkasse NRW als gesetzliche Unfallversicherung.
Von Ihnen zu beauftragende Architekten und Architektinnen kennen die Vorgaben und wenden diese in der Planung und bei der Errichtung der Kita entsprechend an.
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Arbeitshilfe zur Planung von Kindertageseinrichtungen
(PDF, 62.9 KB)
Informationen des LWL/LVR - Raumprogramm: Entwurf für eine 4-Gruppen-Kita (PDF, 409 KB)
- Anforderungsprofil und Raumbuch für Kitas (PDF, 149 KB) - nicht barrierefrei
- Informationen der Unfallkasse NRW zur Sicherheit und Gesundheit in Kindertageseinrichtungen
Freianlagen
Das Außenspielgelände einer Kita spielt eine wesentliche Rolle für die pädagogische Arbeit und spiegelt die pädagogische Richtung der gelebten Pädagogik wider, z. B. indem es eine naturnahe Gestaltung vorweist oder sehr viele Bewegungsanlässe bietet.
Immer soll das Außenspielgelände Kindern eine Vielzahl an sinnlichen und praktischen Erfahrungen ermöglichen, verschiedene Angebote für unterschiedliche Altersgruppen/Entwicklungsphasen und individuelle Bedürfnisse vorhalten und gleichzeitig ein mögliches Verletzungsrisiko so gering wie möglich halten.
- Mindeststandards für den Bau von Freianlagen (PDF, 153 KB)