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Wir über uns
Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
Die Aufgaben des "Jugendamtes" werden durch den Jugendhilfeausschuss (politischer Teil) und durch die Verwaltung des Jugendamtes (Verwaltungsteil) wahrgenommen (Rechtsgrundlage: § 70 Achtes Buch Sozialgesetzbuch, SGB VIII).
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Münster führt die Bezeichnung "Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien", die Verwaltung des Jugendamtes führt die Bezeichnung "Amt für Kinder, Jugendliche und Familien".
Weitere Informationen über den Ausschuss und seine Zusammensetzung, die Sitzungstermine sowie alle öffentlichen Tagesordnungen und Niederschriften finden Sie im Ratsinformationssystem:
Als wichtige Rechtsgrundlage hat der Rat der Stadt Münster folgende Satzung beschlossen: