Kommunale Wärmeplanung

Wir machen uns auf den Weg

Als Vorreiterin im Klimaschutz engagiert sich Münster seit
30 Jahren für eine nachhaltige Zukunft. Ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur Klimastadt ist die Wärmewende

Für eine zukunftsfeste, verlässliche und kosteneffiziente Wärmeversorgung soll laut Gesetz für die Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze zukünftig nur noch auf Erneuerbare Energien und die Nutzung unvermeidbarer Abwärme aus zum Beispiel Industrieanlagen und Rechenzentren gesetzt werden. Damit die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zügig überwunden werden kann, werden seit dem 1. Januar 2024 in ganz Deutschland Wärmepläne erstellt. Das gibt den Bürgerinnen und Bürgern, den Unternehmen und Energieversorgern eine Orientierung über Möglichkeiten der Wärmeversorgung vor Ort.

Für die Erstellung des kommunalen Wärmeplans werden keine neuen Daten von den Bürger*innen erhoben. Einzelne Unternehmen und Organisationen werden gegebenenfalls gezielt angefragt.

Das Ziel

Die Kommunale Wärmeplanung ist eng mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) verknüpft. Sowohl die Wärmeplanung als auch das GEG haben als ein wesentliches Ziel, die CO2-Emissionen im Gebäudebereich zu senken

Während das GEG verbindliche energetische Standards für Neubauten und Sanierungen vorschreibt, bietet die Wärmeplanung einen Rahmen, um die Wärmeversorgung auf kommunaler Ebene zu planen und weiterzuentwickeln. 

Auch Münster stellt einen kommunalen Wärmeplan auf. Er soll Weg und Ziel für eine nachhaltige, zukunftssichere und kosteneffiziente Energieversorgung in Münster aufzeigen. Aus dem Plan soll auch hervorgehen, welche Aus- und Umbaupoteziale für die aktuelle Energieinfrastruktur bestehen. 

Der Wärmeplan wird Auskunft darüber geben, wo der Ausbau der Münsteraner Fernwärme durch die Stadtwerke angestrebt wird, wo der Aufbau von Nahwärmenetzen eine sinnvolle Lösung sein kann und wo die individuelle Objektversorgung die zielführendste Variante ist. 

Eine Kartendarstellung soll veranschaulichen, welche Gebiete zukünftig in welcher Weise mit Wärme versorgt werden können. Der Stadtplan dient dann als Grundlage für weitere Planungen. 

Wie schaffen wir das?

Die Wärmewende ist eine große gesellschaftliche Herausforderung, deren Erfolg von der aktiven Beteiligung aller Akteur*innen abhängt. 

Der Ausbau Erneuerbarer Energien erfordert Investitionen der Gebäudeeigentümer*innen, Stadt, Stadtwerke und Stadtnetze und braucht Zeit.

Nicht alle neuen Technologien sind sofort flächendeckend einsetzbar, da teilweise der Ausbau größerer Infrastrukturen wie Fernwärmenetze oder Blockheizkraftwerke vorausgehen muss.

Wer macht's?

Die Wärmewende geht nur gemeinsam. Der Wärmeplan legt eine solide Planungsgrundlage und empfiehlt Maßnahmen. Koordiniert und gesteuert wird die Aufstellung des Wärmeplans durch die Stabsstelle Klima der Stadt Münster. 

Die Umsetzung liegt bei den Gebäudeeigentümer*innen von Privatnutzer*innen bis hin zu Immobiliengesellschaften , die ihre Gebäude und Wärmeversorgung modernisieren. Den Ausbau der Netzinfrastruktur übernehmen Stadtwerke und Stadtnetze. 

Auswirkungen auf Gebäudeeigentümer*innen

Ab dem 1. Juli 2026 sind Hauseigentümer*innen von Wohngebäuden oder Nicht-Wohngebäuden nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) dazu verpflichtet, bei einem Heizungsaustausch die Wärme zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme zu decken. Für Neubauten gilt diese Regelung bereits seit dem 1. Januar 2024. 

Es gelten unterschiedliche Übergangsfristen nach dem GEG, je nachdem ob es sich um einen Neubau in einem Neubaugebiet oder ein Bestandsgebäude/einen Neubau im Bestandsgebiet (z.B. Baulücke) handelt. Zugleich hängen diese Übergangsfristen unmittelbar mit der kommunalen Wärmeplanung zusammen: Die Vorgaben im GEG gelten erst, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. 

Mehr Informationen der Bundesregierung

Auswirkungen auf Mieter*innen

Vermieter*innen können die bei einer Modernisierung der Heizungsanlage anfallenden Kosten auf die Mieter*innen umlegen. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie eine Anpassung des Bürgerlichen Gesetzbuches sehen jedoch eine Deckelung vor: Es dürfen maximal 0,50 Euro pro Quadratmeter umgelegt werden. Diese Deckelung bezieht sich ausschließlich auf die Modernisierung der Heizungsanlage. Wenn weitere Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt werden, kann die Miete um insgesamt maximal drei Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren steigen

Mehr Informationen des Deutschen Mieterbundes

Wo kann ich mich beraten lassen?

Hauseigentümer*innen können sich an die kostenfreie Energieberatung der Verbraucherzentrale im Haus der Nachhaltigkeit wenden. Themen, zu denen beraten wird sind:

  • Energetische Sanierung (Gebäude und Heizung)
  • Fördermittel
  • Erneuerbare Energien
  • Heizkostenabrechnung
  • Energiesparen
  • Wärmeschutz

Unternehmer*innen finden hier Informations- und Beratungsangebote. Mit einem guten Energiemanagement und energieeffizienten und gut gewarteten Gebäuden sind Betriebe und Unternehmen ideal für die Zukunft aufgestellt. Auf dem Weg dorthin unterstützen wir sie mit einer großen Bandbreite an gezielten Coaching-, Beratungs- und Vernetzungsangeboten.

Welche finanzielle Unterstützung gibt es?

Die Fördermittel umfassen Zuschüsse und zinsgünstige Kredite, die über Programme von Bund, Ländern und Kommunen bereitgestellt werden. 

Die genauen Förderbedingungen und Antragsverfahren variieren je nach Programm. Weitere Informationen und eine Übersicht der aktuellen Förderprogramme finden Sie auf der Webseite der Stadt Münster oder bei der Verbraucherzentrale.

Was sind klimafreundliche Heizungsoptionen?

Die Regelungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind technologieoffen. Mehrere Optionen erfüllen die 65-Prozent-Erneuerbare Energien-Vorgabe:

  • Anschluss an ein Fern- oder Nahwärmenetz (perspektivisch dekarbonisiert, so dass sie einen Beitrag zu einer CO2-freien Wärmeversorgung leisten)
  • Einbau von:
    • elektrischer Wärmepumpe
    • Stromdirektheizung
    • Wärmepumpen- oder Solarthermie-Hybridheizung
    • Heizung auf Basis von Solarthermie
    • Biomasseheizung (Holzheizung, Pelletheizung, etc.)
    • Gasheizung, die nachweislich erneuerbares Gas nutzt

Noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Kontaktstelle Wärmeplanung

Dienstags 10-12 Uhr
Donnerstags 16-18 Uhr

0251/4 92-60 60
waermeplanung@stadt-muenster.de

Der Prozess

Die kommunale Wärmeplanung in Münster erfolgt in vier Phasen:

Bestandsanalyse

Die Bestandsanalyse ist der Startpunkt für die Wärmeplanung. Sie hilft dabei, den aktuellen Wärmebedarf zu ermitteln, einschließlich der verwendeten Energieträger. Außerdem werden vorhandene Wärmeerzeugungsanlagen und relevante Energieinfrastrukturanlagen identifiziert. 

Potenzialanalyse

Hier werden die Potenziale zur Erzeugung und Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien sowie zur Nutzung unvermeidbarer Abwärme erfasst und dokumentiert. Zudem wird abgeschätzt, welche Einsparpotenziale beim Wärmebedarf von Haushalten, kommunalen Gebäuden, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen (GHD) und Industrie bestehen.

Szenarien Wärmeversorgung

Das deutschlandweite Ziel ist es, den Gebäudebestand bis spätestens 2045 – oder früher – vollständig treibhausgasneutral mit Wärme zu versorgen. Auf Grundlage von Bestands- und Potenzialanalysen wird dafür ein Zielszenario erstellt. Es zeigt die wahrscheinliche Entwicklung des Wärmebedarfs sowie die geplante Versorgungsstruktur für das Zieljahr auf. Das Stadtgebiet wird dabei in verschiedene Gebiete unterteilt, die je nach Eignung für eine leitungsgebundene oder dezentrale Wärmeversorgung bzw. für eine weitere Untersuchung kategorisiert werden.

Handlungsstrategien und Maßnahmen

Jetzt wird es konkret: Die Umsetzung des kommunalen Wärmeplans erfolgt anhand eines Transformationspfades. Dieser beschreibt Maßnahmen, durch die die Wärmeversorgung auf Basis Erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme erreicht werden kann. Außerdem priorisiert er die Maßnahmen und enthält einen Zeitplan für die nächsten Jahre. Der Wärmeplan solll alle fünf Jahre fortgeschrieben werden.

Der Zeitplan

Das Ziel ist, den kommunalen Wärmeplan bis Ende 2025 fertigzustellen.

Nach dem Wärmeplanungsgesetz müssen Städte mit mehr als 100.000 Einwohner*innen bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan erstellen – also auch Münster. Münster hatte sich nach einer Vorlage im Verwaltungsvorstand 2023 ursprünglich zum Ziel gesetzt, die kommunale Wärmeplanung bereits 2024 abzuschließen. Dieses ambitionierte Vorhaben basierte auf damaligen Erfahrungswerten vergleichbarer Prozesse. Unter anderem wegen gestiegener Anforderungen und Verzögerungen in der Gesetzgebung, musste der Zeitplan angepasst werden. Es wurden ab 2023 relevante Akteur*innen eingebunden und zentrale Grundlagen geschaffen, um die Herausforderungen effizient zu meistern. Diese proaktive Herangehensweise ermöglicht es nun, mit fundierten Konzepten und einer klaren strategischen Ausrichtung an die Öffentlichkeit zu treten.

Derzeit befindet sich die Planung in der Phase der Bestandsanalyse, die Potenzialanalyse ist parallel angelaufen. Im nächsten Schritt werden Zielszenarien entwickelt und die weiteren Akteur*innen beteiligt. 

Die Partnerinnen

Stadt Münster

Verantwortlich für die kommunale Wärmeplanung ist die Stadt Münster. Der Bund und das Land haben ihr diese Aufgabe übertragen. Die Stadt Münster koordiniert und steuert alle Aktivitäten und sorgt dafür, dass die gesteckten Ziele erreicht werden.

Stadtwerke Münster

Die Stadtwerke planen und setzen technische Lösungen aktiv um. Sie nutzen dabei ihre Expertise im Energiesektor. Als kommunaler Energieversorger arbeiten sie eng mit der Stadt Münster, der lokalen Wirtschaft und der Bürgerschaft zusammen, um den besten Weg für eine klimafreundliche Wärmeversorgung in Münster zu finden.

Stadtnetze Münster

Die Stadtnetze Münster sorgen dafür, dass Strom, Gas, Wasser und Fernwärme zuverlässig zu den Kund*innen gelangen. Dafür betreuen sie alle Versorgungsleitungen im Raum Münster und gewährleisten eine sichere Versorgung und sind mit der Planung der Netze betraut.

Noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!