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| Münster und die Europawahl Informationen zur Wahl am 13. Juni 1999 Am 10., 11. und 13. Juni 1999 sind die Bürger in den 15 Mitgliedstaaten - rund 298 Millionen Stimmberechtigte - aufgerufen, in den fünften Direktwahlen zum Europäischen Parlament ihre 626 Volksvertreter zu wählen. Es gilt das Europawahlgesetz vom 16. Juni 1978, in der Neufassung vom 8. März 1994. Die 99 deutschen Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nach den Grundsätzen des Verhältniswahlsystems mit Listenvorschlägen. Im Gegensatz zur Bundestagswahl verfügt die Wählerin/der Wähler nur über eine Stimme, mit der sie/er eine Partei oder eine Wählervereinigung wählen kann. |
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