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Ihre Fragen - unser Service
Sie möchten ...
Einsichtnahme in Bauleitpläne
Bei Bauleitplanverfahren ist das Kundenzentrum der Ort für die sogenannte Offenlegung. Die Entwürfe von Bebauungsplänen und Änderungen des Flächennutzungsplans können in der Regel einen Monat lang hier eingesehen werden.
Die Bebauungspläne der Stadt Münster können auch online eingesehen werden.
Service-Telefon Bauleitplanung
Tel. 02 51/4 92-61 95
Sie möchten in Münster bauen
Das Kundenzentrum bietet Ihnen eine Planungsberatung an. Sie erhalten Informationen zur Entwicklung und Erschließung von Baugebieten in Münster, zu Versorgungseinrichtungen, Grün- und Erholungsflächen und mehr. Bei Detailfragen stellt das Kundenzentrum für Sie den Kontakt zu den jeweiligen Fachämtern her.
Informationen zu städtischen Grundstücken bietet das Amt für Immobilienmanagement.
Service-Telefon Immobilienangebote
Tel. 02 51/4 92-23 64
Sie möchten eine planungsrechtliche Auskunft
Wie ist das Grundstück Ihrer Wahl bebaubar? Im Kundenzentrum bekommen Sie die nötige planungsrechtliche Auskunft. Anhand des Bebauungsplans erläutern wir Ihnen die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Grundstück.
Service-Telefon Planungsrechtliche Auskunft
Tel. 02 51/4 92-61 95
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Planungsrechtliche Auskunft / Bebauungsplanausschnitt
Antragsformular
Sie möchten einen Bauantrag abgeben
Im Kundenzentrum gibt es Formulare. Fertige Anträge können Sie bei der Antragsannahme abgeben.
Sie möchten Auskünfte zur Baugenehmigungsakte
Die Registratur des Bauordnungsamtes informiert Sie. Hier können Sie gegen Gebühr Ihre Akten einsehen.
Akteneinsicht/Registratur
Jürgen Pennekamp, Tel. 02 51/4 92-63 08
Gerda Kneilmann, Tel. 02 51/4 92-63 09
Sie möchten Karten und Pläne
Bei der Katasterauskunft im Kundenzentrum erhalten Sie Kartengrundlagen und Auskünfte sowie Auszüge aus dem Liegenschaftskataster.
Katasterauskunft/Karten
Janina Bang, Tel. 02 51/4 92-62 16
Sie möchten eine Auskunft zur Sozialen Erhaltungssatzung
Für Teilbereiche des Hafen-, Hansa-, Herz-Jesu-Viertels gilt ab dem 5. Juni 2021 eine Soziale Erhaltungssatzung mit dem Ziel, die vorhandene Zusammensetzung der Bevölkerung vor strukturellen Veränderungen zu schützen und Luxusmodernisierungen weitestgehend zu verhindern.
Für geplante bauliche Veränderungen an bestehenden Wohngebäuden muss ab sofort eine erhaltungsrechtliche Genehmigung beantragt werden. Dies gilt auch für bauliche Maßnahmen, die nicht einer Genehmigungspflicht nach der Landesbauordnung unterliegen (zum Beispiel Modernisierungen wie Einbau von Heizungsanlagen, Einbau hochwertiger Ausstattung).
Wenn Sie wissen möchten, welche Auswirkungen die Satzung auf Ihr Bauvorhaben hat, kontaktieren Sie das Team Soziale Erhaltungssatzung im Stadtplanungsamt mit Ihrem Anliegen:
Erhaltungsrechtliche Auskunft im Stadtplanungsamt
Team Erhaltungssatzung, Tel. 02 51/4 92-61 86 (Mo - Fr, 9 bis 12 Uhr)
E-Mail: soziale-erhaltungssatzung@stadt-muenster.de
Auf der Internetseite des Stadtplanungsamts finden Sie weitere Informationen und Antworten auf die wichtigsten Fragen als Eigentümer/in und Mieter/in.