Seiteninhalt
Nutzung von Schulräumen, Schulhöfen und Turnhallen
Schulräume und Schulhöfe der Schulen in städtischer Trägerschaft können einmalig oder dauerhaft auch außerschulisch genutzt werden.
Für private Feiern sowie Geschäftsfeiern werden Schulräume und Schulhöfe nicht zur Verfügung gestellt.
Schulräume
Die Räume werden im Regelfall kostenpflichtig und unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos bereitgestellt.
Die Höhe des Entgeltes hängt von den zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten, der Dauer der Veranstaltung sowie von ggf. zusätzlich entstehenden Personal- und Reinigungskosten ab.
Genauere Informationen können Sie der Vergabe- und Entgeltordnung entnehmen. Einen Überlick über die mietbaren Schulräume und Aulen finden Sie in der Übersicht. Bitte beachten Sie die Nebenbestimmungen für Erlaubnisse zur Nutzung von Schulräumen und Schulhöfen.
Bitte nutzen Sie das Antragsformular und schicken es ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail, Post oder Fax an das Amt für Schule und Weiterbildung zurück.
- Antragsformular zum Ausdrucken (PDF, 79.9 KB)
- Vergabe- und Entgeltordnung 2021 (PDF, 93.4 KB)
- Nebenbestimmungen zur Nutzung durch Dritte (PDF, 27.1 KB)
- Übersicht der anmietbaren Aulen, Mensen, Foren, Pädagogischen Zentren (PDF, 207 KB)
- Datenschutzerklärung (PDF, 108 KB)
Schulhöfe
Außerhalb des Schulbetriebes stehen die Schulgelände unter bestimmten Voraussetzungen Kindern und Jugendlichen zum Spielen zur Verfügung. Diese Voraussetzungen sind in der Nutzungssatzung festgelegt:
Turnhallen
Die Nutzung von Turnhallen, Gymnastikhallen oder Sportanlagen wird über das Sportamt der Stadt Münster koordiniert.