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Sportförderung
"Ohne Moos nix los". Oft geht es nur mit, manchmal aber auch ohne Münzen und Scheine. Deshalb besteht die Sportförderung der Stadt Münster nicht nur in Euro und Cent, sondern auch in ideeller und tatkräftiger Unterstützung. Die Stadt fördert Schulen und die Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V., zum Teil andere Gruppen, wenn sie sich den gemeinnützig ausgerichteten Angeboten für Bewegung, Sport und Spiel verschrieben haben.
Rufen Sie uns an, wir unterstützen Sie.
Die "ideelle" Förderung
- das ist die Beratung und Begleitung der Angebotsträger im Verfahren bis hin zur Kooperation bzw. Vermittlung von Patenschaften
Die finanzielle Förderung
- das ist Geld für
- den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung von Schulsportstätten im Freien und unterm Dach,
- die Projektarbeit, mit der Bewegungs-, Sport- und Spielangebote eingeführt und fortgesetzt werden,
- die Kontaktpflege zu den Sportvereinen, die im Stadtsportbund organisiert sind und zu anderen Kooperationspartnern,
- Betriebs-, Miet- und Baukostenzuschüsse für die Vereinsanlagen,
- Räume und Plätze für den Breitensport (Bau und Betrieb, Unterhaltung und kostenlose bzw. kostengünstige Bereitstellung).
- das sind neue Finanzmodelle wie
- die Teilübertragung städtischer Sportgelder an den Stadtsportbund Münster e.V.
- die Schlüsselgewalt- und Überlassungsverträge für die Sportstätten der Stadt,
- die Vereinbarungen mit Sportvereinen zum Bau und Betrieb kommunaler Sportstätten, PPP-Modelle,
- ein Veranstaltungsmanagement durch Betriebe gewerblicher Art.
Aktuelle Grundsätze zu Mitgliedsbeiträgen
Grundsätzlich werden Sportvereine gefördert, die
a. ihren Hauptsitz in Münster haben und deren Sport- und Vereinsleben sich überwiegend innerhalb des Stadtgebiets vollzieht
b. einen Anteil minderjähriger Mitglieder gemessen an der Gesamtmitgliedschaft von mindestens 20 % vorweisen
c. Mitglied im SSB sind
d. mindestens 75 % Münsteraner*innen als Mitglieder nachweisen können
e. eine Einstandszahlung jeglicher Art für die Mitgliedschaft von insgesamt 500,00 € pro Mitglied nicht übersteigen
f. deren Mitgliedsbeiträge (als Mindestbeitrag gilt hier der Beitrag, den ein aktives Vereinsmitglied mindestens zu zahlen hat) am 01.01.2024 über den nachfolgend aufgeführten Mindestbeiträgen liegen:
- Jugendliche 4,50 € monatlich
- Erwachsene 7,70 € monatlich
- Familien 15,50 € monatlich
Soziale Staffelungen bei den Mindestbeiträgen sind erwünscht und bleiben, wenn sie einen allgemein üblichen Rahmen nicht verlassen, unberücksichtigt.
g. nach Maßgabe des Allgemeinen Gleichstellungsgesetztes Menschen aufgrund der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität nicht benachteiligen
h. deren Sportstätte sich in einem gepflegten, ordnungsgemäßen und verkehrssicheren Zustand befindet. Die Anlagen müssen den Erfordernissen der jeweiligen Sportart entsprechen, dürfen keine erheblichen Sicherheitsmängel aufweisen und müssen einen sauberen Eindruck machen.
i. vom Finanzamt für Körperschaften als gemeinnützig anerkannt sind und dies durch einen aktuellen Körperschaftssteuerfreistellungsbescheid nachweisen können.
Alle genannten Voraussetzungen sollten zum Zeitpunkt der Antragstellung, müssen jedoch spätestens zum Ende der Antragsfrist der jeweiligen Förderung, vorliegen. Für die Beurteilung der vorgelegten Anträge auf Gewährung von Zuschüssen können von Sportvereinen weitere Angaben angefordert werden. Behindertensport- und Rehasportvereine werden durch Einzelbeschlüsse gefördert.
- Antragsformulare zur finanziellen Förderung von Vereinen und ihren Sportstätten stehen online zur Verfügung