Seiteninhalt
Lebenspartnerschaft
Lebenspartnerschaften können seit dem 1. Oktober 2017 in Deutschland nicht mehr geschlossen werden.
Wir haben jetzt ein Gesetz, das Eheschließungen zwischen zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts möglich macht.
Wer seit 2001 in Deutschland eine Lebenspartnerschaft geschlossen hat und seither in einer Partnerschaft auf Lebenszeit das Leben mit dem wichtigsten Menschen auf dieser Welt geteilt hat, kann diese Lebenspartnerschaft in eine Ehe "umwandeln".
Wie können Sie das erreichen?
Wenn Sie in Münster Ihren Wohnsitz haben, kommen Sie zu uns zum Standesamt und bringen diese Dokumente mit:
- Ihren Personalausweis oder ausländischen Reisepass
- Ihre Lebenspartnerschaftsurkunde und die Geburtsurkunden für beide Partner oder Partnerinnen
oder - Ihren Auszug aus dem Lebenspartnerschaftsregister (mit Hinweisen)
Sofern Sie bei uns in Münster Ihre Lebenspartnerschaft geschlossen haben, haben wir Ihre Daten hier. - Ihre aktuelle "erweitere Meldebescheinigung", ausgestellt vom Bürgeramt
Auch hier gilt: Wenn Sie in Münster ihren Wohnsitz haben, können wir Ihre Daten anzeigen lassen und Sie müssen diese Bescheinigung nicht mitbringen.
Wenn Sie schon wissen, dass Sie für Ihre Zeremonie Trauzeugen benennen möchten, dann bringen Sie deren Namen und Anschriften bitte auch bereits mit.
Sie kommen gemeinsam zum Standesamt, legen alle Dokumente auf den Tisch, klären Fragen, die Sie haben und buchen einen Termin für Ihre Eheschließungszeremonie. Bei der Terminplanung gilt: Eine Anmeldung reicht maximal ein halbes Jahr in die Zukunft – wer an ein Ja-Wort und eine große Gartenparty im Juli denkt, kommt frühestens im Januar zu uns.
Gleichgeschlechtliche Paare, die nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und jetzt eine Ehe schließen möchten, finden alle wichtigen Informationen dazu im Punkt "Eheschließung".