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W-Lan
In der Einrichtung gibt es offenes W-Lan, welches während der Angebotszeiten für den Internetzugang genutzt werden kann.
Hierzu gelten die folgenden Nutzungsbedingungen:
Nutzungsbedingungen
- Gestattung des Internetzuganges
Das Team der Streetwork der Stadt Münster, Hafenstraße 43, 48153 Münster (nachfolgend: STREETWORK) ermöglicht EndnutzerInnen den öffentlichen Internetzugang am WLAN-Hotspot des Standorts. Der/die EndnutzerIn ist zur Nutzung des Internetzugangs berechtigt, wenn er/sie diese Nutzungsbedingungen akzeptiert und sich im Fall des Ticket-Login oder User-Login mit gültigen Zugangsdaten eingeloggt hat. Es besteht kein Anspruch auf Nutzung des Internetzugangs. - Verfügbarkeit
Es besteht keine Garantie für die Verfügbarkeit von Hotspots an bestimmten Standorten und keine Verpflichtung, einmal eingerichtete Hotspots dauerhaft verfügbar zu halten. STREETWORK weist ausdrücklich darauf hin, dass es im eigenen Ermessen liegt, Hotspots bereitzustellen oder außer Betrieb zu nehmen. Es wird keine Verfügbarkeit bestimmter Inhalte an bestimmten Hotspots garantiert. STREETWORK weist ausdrücklich darauf hin, an einzelnen Hotspots Jugendschutzmaßnahmen zu ergreifen und den Zugriff auf Inhalte zu filtern. Für die Nutzung des WLAN ist ein zu IEEE 802.11n kompatibles Endgerät erforderlich. Es werden weder Mindestbandbreite noch Störungsfreiheit garantiert. - Verantwortung, Gefahren
STREETWORK ist nicht für Inhalte verantwortlich, die von dem Endnutzer oder Dritten über den Hotspot abgerufen, in das Internet eingestellt oder in irgendeiner Weise verbreitet werden. Die übertragenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch STREETWORK. Die Nutzung des Internetzugangs erfolgt auf eigene Gefahr und auf Risiko des/der EndnutzersIn. Die Datenübertragung erfolgt ggf. ohne Verschlüsselung. Bei Bedarf muss der Endnutzer eigene Maßnahmen zur Sicherung seines Datenverkehrs ergreifen. - Pflichten der EndnutzerInnen
Der/die EndnutzerIn darf die Hotspots nur bestimmungsgemäß und nach Maßgabe der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze und Verordnungen benutzen. Der/die EndnutzerIn ist verpflichtet, die von STREETWORK angebotenen Telekommunikationsdienstleistungen nicht zu Zwecken zu missbrauchen, die den gesetzlichen Bestimmungen oder diesen Endnutzerbedingungen widersprechen, insbesondere ist der unaufgeforderte Versand von Nachrichten oder Informationen an Dritte zu Werbezwecken (Spamming) zu unterlassen. Der/die EndnutzerIn hat es zu unterlassen, bei der Nutzung eines Hotspots Straftaten zu begehen und/oder vorzubereiten, insbesondere Informationen zu verbreiten, die gem. §§ 130, 130a und 131 StGB der Volksverhetzung dienen, und/oder die im Sinne des § 184 Strafgesetzbuch (StGB) pornografisch sind, und/oder die geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden und/oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen. Darüber hinaus hat er es zu unterlassen, zu Straftaten anzuleiten oder Gewalt zu verherrlichen oder zu verharmlosen. Der Endnutzer hat alle erforderlichen und üblichen Sicherungsmaßnahmen gegen die ungewollte und missbräuchliche Nutzung der Hotspots über die von ihm eingesetzten IT-Systeme durch unbefugte Dritte zu treffen. Soweit der/die EndnutzerIn eine ungewollte oder missbräuchliche Nutzung eines Hotspots über ein von ihm eingesetztes IT-System feststellt, hat er/sie STREETWORK unverzüglich zu unterrichten. - Datenschutz und Datensicherheit
Die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden eingehalten. Verkehrsdaten werden von STREETWORK nach den gesetzlichen Vorgaben des TKG erhoben, verarbeitet und gespeichert. Dies umfasst die IP-Adresse und die MAC-Adresse des Endgerätes sowie Nutzungszeit und -dauer. Darüber hinaus behält sich STREETWORK vor, Daten zu statistischen Zwecken auszuwerten. Die Fristen des TKG zum Löschen von Daten werden von STREETWORK eingehalten. Die Datenschutzbeauftragte von STREETWORK ist per E-Mail unter datenschutz@stadt-muenster.de erreichbar; oder postalisch unter:
Stadt Münster
Datenschutzbeauftragte
Michaela Heuer
Klemensstraße 10
48143 Münster - Sonstiges
STREETWORK behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen in Zukunft zu aktualisieren. Mit jeder Nutzung des Internetzugangs erklärt sich der/die NutzerIn mit der jeweils gültigen Fassung dieser Nutzungsbedingungen einverstanden. - Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Hat der/die NutzerIn den Vertrag als VerbraucherIn geschlossen, sind darüber hinaus die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen anwendbar, die in dem Staat gelten, in dem sich der/die NutzerIn während der Hotspot Nutzung aufhält, sofern diese dem/der NutzerIn einen weitergehenden Schutz gewähren. Im Streitfall steht dem/der NutzerIn das Recht zu, ein Schlichtungsverfahren einzuleiten. Hierfür muss der/die NutzerIn einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Behörde stellen.
Münster, 5.1.2023