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GanS
Ganztagsangebote der Jugendhilfe im Südviertel – GanS
Die Kooperationsvereinbarung GanS (Ganztagsangebote der Jugendhilfe im Südviertel) verfolgt das Ziel, Kindern im Südviertel, die im Rahmen des offenen bzw. gebundenen Ganztages betreut werden, eine stadtteilorientierte Angebotserweiterung anzubieten. Dazu werden die Ganztagsangebote der Schulen und sonstigen Einrichtungen im Südviertel mit außerunterrichtlichen Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Stadtteil miteinander vernetzt.
Die Bildungspotenziale der Kooperationspartner und der Schule werden innerhalb der offenen Ganztagsschule zu einem ganzheitlichen Lernfeld verknüpft. Schule und Träger bilden so eine Verantwortungsgemeinschaft zur Ausgestaltung der offenen Ganztagsschule.
Die Kinder sollen Anregungen und Förderungen erhalten, die ihren Bedürfnissen im schulischen, familiären, freizeitlichen Bereich entsprechen und ihren sozialräumlichen Orientierungen und Voraussetzungen gerecht werden. Im Rahmen der Kooperation sollen Schülerinnen und Schülern Hilfen zur Selbstständigkeit, Eigenverantwortung und Persönlichkeitsentwicklung eröffnet und Eltern in ihrer Erziehungsarbeit unterstützt werden.
Das Ganztagsangebot der offenen Ganztagsschule ist Teil des Schulprogramms der Schule. Die Schule und der Träger vereinbaren, Schulprogramm und pädagogische Konzeption des außerunterrichtlichen Angebotes aufeinander abzustimmen, damit sie zu einem gemeinsamen Konzept verbunden werden.
Die Angebote der Einrichtungen werden in Absprache mit den Beteiligten geplant und sollen die Arbeit des Offenen Ganztages in sinnvoller Weise ergänzen. Es können Spielgruppen, AGs oder konkrete Freizeitangebote (z.B. Teilnahme am Lagerfeuer) sein. Einzelheiten werden zwischen den OGS Koordinatoren und den Einrichtungen abgesprochen.
Die Eltern erklären durch Unterschrift jeweils das Einverständnis zur Teilnahme eines Kindes an einem konkreten Angebot. Formulare werden durch die OGS ausgegeben.
Sollte das Angebot in einer außerschulischen Einrichtung stattfinden, stellen die Schulen eine Begleitung der Kinder zu der jeweiligen Einrichtung sicher, in diesem Fall enden die Betreuung und die Aufsichtspflicht der OGS mit dem Ende des Angebotes in der Einrichtung, in der das jeweilige Angebot stattfindet. Die Eltern werden auch hierüber informiert und entscheiden, ob das Kind abgeholt wird oder alleine nach Hause geht.
Die Betreuungszeiten können von den OGS Betreuungszeiten abweichen und sind den Eltern mitzuteilen.