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Notwasserversorgung für Wohnhaus in Coerde

Die aktuelle Situation des Hochhauses an der Königsberger Straße im Stadtteil Coerde:

Angesichts der zusammengebrochenen Versorgung mit Frischwasser in dem neungeschossigen Gebäude hatte die Stadtverwaltung am Donnerstag, 18. Juli, veranlasst, dass die Eigentümerin je zwei Sanitär- und Duschcontainer vor dem Mehrfamilienhaus aufstellt. Am Freitag wurde Strom für die Beleuchtung und Warmwasserversorgung in die Container gelegt. 

Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (awm) entsorgten den Hausmüll, das Areal rund um das Haus wurde gereinigt. Zwei Mieter-Familien in schwieriger Lebenssituation erhielten das Angebot, zunächst in einer Übergangseinrichtung unterzukommen.

Das Gebäude im Stadtteil Coerde kämpft seit einiger Zeit mit Infrastrukturproblemen. Die Stadt Münster als Wohnungsaufsichtsbehörde steht deshalb im engen Austausch mit der Eigentümerin, um die Probleme zu beheben. Akute Hilfe für die Bewohnerinnen und Bewohner leisten in dem betroffenen Wohnhaus die städtischen Ämter für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung, das Ordnungsamt und Gesundheitsamt, das Sozialamt und die Abfallwirtschaftsbetriebe sowie die Stadtwerke, die Feuerwehr und das Technische Hilfswerk. Das THW hat mit Wasser vollgelaufene Keller ausgepumpt und die Kaltwasserversorgung in dem Gebäude wiederhergestellt. Sämtliche Maßnahmen der Stadt werden der Immobiliengesellschaft als Eigentümerin des Wohnobjekts in Rechnung gestellt.

Die Bewohnerinnen und Bewohner hatten ihre Vermieterin im Vorfeld mehrfach vergeblich auf gravierende Mängel hingewiesen. So ist in dem neungeschossigen Haus unter anderem über mehrere Wochen der Aufzug ausgefallen. Die Stadt Münster ist aktuell im ständigen Austausch mit dem verantwortlichen Geschäftsführer der Hausverwaltung zum akuten, aber auch zu dem perspektivischen Renovierungs- und Sanierungsbedarf des Hauses. Ab Mitte August sollen die ersten Maßnahmen starten.

Oberbürgermeister Markus Lewe drückte den betroffenen Mieterinnen und Mietern am Freitag sein Mitgefühl aus und sichert Unterstützung zu: „Die Wohnsituation vor Ort ist unerträglich. Wir setzen alle Hebel in Bewegung, damit Sie eine gute, sichere Notfallversorgung erhalten und es anschließend eine akzeptable Perspektive für das Haus an der Königsberger Straße gibt.“ 

Fragen & Antworten

 

Zwischen Mietenden und Vermietenden besteht auf der Grundlage eines Mietvertrages ein privatrechtliches Verhältnis. Hiernach haben die Vermietenden dafür zu sorgen, dass die Wohnungen in einem mängelfreien Zustand genutzt werden können.

Die Stadt Münster, hier die Wohnungsaufsicht, schaltet sich dann ein, wenn Mieterinnen oder Mieter sich an die Behörde wenden und gravierende Mängel anzeigen. Hierzu gehören zum Beispiel Mängel rund um die Wasserversorgung und Heizung.

Einzelne Mieterinnen und Mieter des Gebäudes Königsberger Straße 4 haben in der Vergangenheit bereits Wohnungsmängel angezeigt, denen die Wohnungsaufsicht unverzüglich nachgegangen ist. Zu Beginn dieser Woche hat sich die Situation schlagartig zugespitzt, und es haben sich 15 Parteien an einen Träger vor Ort (Arbeiterwohlfahrt) gewandt, da sie Wasserprobleme haben. Die Stadt Münster, Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung, hat dann unverzüglich die Situation vor Ort geprüft und festgestellt, dass im Keller Wasser steht und in den oberen Etagen die Wasserversorgung nicht gewährleistet ist.  

Die Stadt Münster hat regelmäßig versucht, in Kontakt mit der Eigentümerin zu treten. Die finanzielle Situation der Eigentümerin hat jedoch wohl zu deutlichen Verzögerungen in den Bearbeitungen der Mängel und Rückmeldungen hierüber geführt.

Da die Eigentümerin jedoch signalisiert hat, dass sie sich um die angezeigten Mängel kümmert, kann seitens der Verwaltung zunächst nur eine zeitnahe Begleitung/Kontrolle der Maßnahmen erfolgen. Das primäre gesetzliche Ziel der Wohnungsaufsicht ist die sogenannte freiwillige Abhilfe, also die Mängelbeseitigung durch die Eigentümerin.    

Die Stadt Münster prüft, ob die bislang gelieferten Sanitär- und Duschcontainer ausreichend für die Bewohnerinnen und Bewohner sind. Ebenso werden die erforderlichen Maßnahmen zur Sanierung der Wasserleitungen engmaschig begleitet.

Mieterinnen und Mieter, die Unterstützung benötigen, erhalten diese unbürokratisch. So hat die Stadt zwei Familien ein alternatives Unterbringungsangebot gemacht. Eine Familie hat das Angebot angenommen. Die andere Familie hat die alternative Wohnmöglichkeit vorerst abgelehnt, hat aber jederzeit die Möglichkeit, darauf zurückzukommen.

Sollten die aktuell eingeleiteten Maßnahmen zielführend sein und keine weiteren zusätzlichen – heute noch nicht absehbaren Probleme – auftreten, erscheint eine Evakuierung eher unwahrscheinlich.

Die Stadt Münster hat die Liegenschaften der Eigentümerin im Blick und reagiert bei Mängelanzeigen im Rahmen der Wohnungsaufsicht sehr zeitnah.  

Das Mietverhältnis ist ein privates Rechtsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter. Dies ändert sich auch nicht, wenn Mieterinnen und Mieter Sozialleistungen beziehen. Im Rahmen der Hilfe werden zwar die angemessenen Kosten der Unterkunft zur Berechnung des Hilfeanspruches herangezogen, dadurch tritt die hilfegewährende Stelle jedoch nicht an die Stelle der Mieterin oder des Mieters. Weder Sozialamt noch Jobcenter sind deshalb in der Lage, etwaige Ansprüche der Hilfeempfänger gegenüber den Vermieterinnen und Vermietern geltend zu machen. Eine Mietminderung kann nur durch den Mieter selbst erfolgen. In welchen Fällen dies im Mietrecht gerechtfertigt ist, hängt von vielen Faktoren ab. In der Regel ist es deshalb ratsam, sich vor einer solchen Mietminderung rechtlich beraten zu lassen. Für Bezieherinnen und Bezieher von Sozialleistungen werden auf Antrag die Kosten für eine solche Beratung übernommen. Diese Hilfe wurde im Fall der Königsberger Straße 4 bereits von einigen Leistungsempfängern in Anspruch genommen. Jobcenter und Sozialamt können für die betroffenen Mieter entsprechende Mietberatungsscheine ausstellen.

Videointerview

Stadtrat Arno Minas (Dezernat für Wohnungsversorgung, Immobilien und Nachhaltigkeit) über die Situation am Donnerstag (18. Juli 2024).