Barrierefreiheit

Barrierefreie Kommunikation und Gebärdensprache

Menschen mit Behinderung, für die es in einem Verwaltungsverfahren zur Wahrnehmung eigener Rechte oder im Rahmen der elterlichen Sorge erforderlich ist, haben das Recht auf geeignete Kommunikationsformen. Das kann bei einem Antrag auf Leistungen bei einem Amt der Stadtverwaltung der Fall sein. Auch bei der Kommunikation in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege oder Schulen besteht dieses Recht – auch außerhalb eines Verwaltungsverfahrens – und ebenso bei der Ausführung von Sozialleistungen (zum Beispiel bei ärztlichen Untersuchungen).

Bitte informieren Sie Ihre Ansprechperson im jeweiligen Amt oder in der Kindertageseinrichtung oder Schule rechtzeitig, wenn Sie eine gebärdensprachdolmetschende oder schriftdolmetschende Person oder eine andere Form der Kommunikationsunterstützung benötigen.

Dann wird geprüft, ob ein Anspruch besteht und es kann das weitere Verfahren abgestimmt werden - zum Beispiel, wer den Gebärdensprachdolmetscher oder die Gebärdensprachdolmetscherin bestellt oder ob Sie eine gebärdensprachkompetente Person Ihres Vertrauens mitbringen wollen.

Liste der Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher in Münster und Umgebung (pdf, 143 KB)

Technische Hilfen für schwerhörige Menschen

Eine mobile FM-Anlage gibt es bei der Stadt Münster beispielsweise im Amt für Bürger- und Ratsservice. Wer so eine technische Hilfe benötigt, sollte möglichst frühzeitig die Ansprechperson im jeweiligen Fachamt informieren.
Wer eine eigenen Anlage besitzt, kann diese auch zum Gespräch mitbringen.

Auch bei Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse sowie bei städtischen Veranstaltungen können technische Hilfen für schwerhörige Menschen bereitgestellt werden. Sofern die Einladung zu einer Veranstaltung nicht bereits einen Hinweis auf solche Hilfen enthält, können Sie bei dem für die Veranstaltung zuständigen Amt auf Ihren Bedarf hinweisen.

Mehrere Sitzungsräume in städtischen Gebäuden sind bereits mit fest verlegten Induktionsschleifen ausgestattet.

Broschüre: "Technische Hilfen für hörbehinderte Menschen"

Dokumente für blinde und sehbehinderte Menschen

Blinde und sehbehinderte Menschen haben in einem Verwaltungsverfahren, das sie persönlich oder im Rahmen der elterlichen Sorge betrifft, das Recht auf eine für sie lesbare Form von Vordrucken, Bescheiden oder amtlichen Informationen.

Bitte teilen Sie dem zuständigen Fachamt mit, in welcher besonderen Form Sie ein Dokument benötigen, beispielsweise Großdruck, Blindenschrift oder elektronische Übermittlung in barrierefreiem Format.

Die Kosten für die barrierefreien Dokumente trägt die Stadt Münster.

Auch außerhalb von Verwaltungsverfahren bemüht sich die Stadt Münster, Informationen so zur Verfügung zu stellen, dass blinde und sehbehinderte Menschen sie wahrnehmen können. Bitte sprechen Sie das jeweils zuständige Fachamt an – oft lassen sich im Gespräch geeignete Lösungen finden.

Barrierefreie Erreichbarkeit der städtischen Dienstgebäude

Die Informationen berücksichtigen vor allem die Bedarfe von Menschen mit Mobilitätseinschränkung, Menschen mit Sehbehinderung, blinden Menschen oder Menschen mit Hörbehinderung.

Stadthäuser

Bezirksverwaltungen und Bürgerbüros

Büchereien

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien und seine Einrichtungen

Kulturelle Einrichtungen

Weitere städtische Ämter und Einrichtungen

Feuerwehr

Weitere Informationen

Assistenzhunde sind willkommen!

Die Zutrittsrechte für die sogenannten Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften sind seit dem 1. Juli 2021 im Behindertengleichstellungsgesetz geregelt. Die Stadt Münster hat sich der Zutrittskampagne "Assistenzhund willkommen" des bundesweit tätigen Vereins Pfotenpiloten angeschlossen und ist eine assistenzhundfreundliche Stadt.

Pfotenpiloten

Assistenzhunde NRW e.V. in Leichter Sprache

KOMM Münster

KOMM Münster ist ein Stadtführer für die Stadt Münster mit Informationen für Menschen mit Behinderungen.

Kernstück von KOMM Münster ist eine Datenbank, die Informationen über die Barrierefreiheit von Behörden, Beratungsstellen, Gaststätten, Freizeiteinrichtungen, Arztpraxen in Münster enthält. Bei der Erhebung der Daten werden die Bedarfe von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen berücksichtigt. Auch zahlreiche städtische Dienstgebäude sind bereits genau ausgemessen und in die Datenbank aufgenommen worden.

www.muenster-barrierefrei.de

Kontakt

Sozialamt

Doris Rüter

Beauftragte für Menschen mit Behinderung

02 51/4 92-50 27

rueterd@stadt-muenster.de

Fachstelle Hilfen für Menschen mit Behinderungen

Von-Steuben-Straße 5
48143 Münster

Fax 02 51/4 92-79 01

Sozialamt: Menschen mit Behinderung