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FreD
Frühintervention für erstauffällige Drogenkonsumenten
Leitidee des FreD-Kurses ist es, 14- bis 18-Jährigen, sowie jungen Erwachsenen nach einer polizeilichen Erstauffälligkeit frühzeitig ein spezifisches (suchtpräventives) Angebot zu machen.
Der Kurs zielt darauf ab, erstauffälligen Drogengebrauchern fundierte Informationen über die verschiedenen Drogen, deren Wirkung und Risikopotentiale zu vermitteln, sie zur Reflexion des eigenen Umgangs mit psychoaktiven Substanzen anzuregen sowie zu Einstellungs- und Verhaltensänderungen zu motivieren. Grundlegendes Ziel ist es, die Entwicklung zu einem missbräuchlichen bzw. abhängigen Drogenkonsum sowie eine erneute strafrechtliche Auffälligkeit - verbunden mit ihren negativen Folgen - zu verhindern.
Der Zugang erfolgt i.d.R. durch die Staatsanwaltschaft, das Gericht oder die Jugendgerichtshilfe. Rechtliche Basis für die FreD-Angebote sind vor allem § 31a des Betäubungsmittelgesetzes, wonach durch die Teilnahme am Kurs von Strafverfolgung abgesehen werden kann, und §§ 45 und 47 des Jugendgerichtsgesetzes.
Mehr Infos zum Modellprogramm FreD unter
www.lwl.org/FreD
Ansprechpartnerin
Carolin Brüning
Sozialpädagogin/Sozialarbeiterin (B.A.)
Beratung von Jugendlichen und deren Bezugspersonen
Tel. 02 51/4 92-58 46
E-Mail: BrueningC(at)stadt-muenster.de