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Suchtprävention
Kampagnen und Co.: Risiko-Check
Ein Gruppenangebot zur Frühintervention bei erstauffälligen Alkoholkonsumenten
Leitidee des Risiko-Checks ist es, 14- bis 18-Jährigen sowie jungen Erwachsenen nach einer polizeilichen Erstauffälligkeit durch Alkohol, z.B. in Form von Sachbeschädigung oder Körperverletzung, frühzeitig ein spezifisches (suchtpräventives) Angebot zu machen.
Der Kurs zielt darauf ab, erstauffälligen Alkoholkonsumenten fundierte Informationen über die Substanz Alkohol, deren Wirkung und Risikopotentiale zu vermitteln, sie zur Reflexion des eigenen Umgangs mit Rauschmitteln anzuregen sowie zu Einstellungs- und Verhaltensänderungen zu motivieren. Grundlegendes Ziel ist es, die Entwicklung zu einem missbräuchlichen bzw. abhängigen Alkoholkonsum sowie eine erneute strafrechtliche Auffälligkeit - verbunden mit ihren negativen Folgen - zu verhindern.
Der Zugang erfolgt in der Regel durch die Staatsanwaltschaft, das Gericht oder die Jugendgerichtshilfe. Rechtliche Basis für den Risiko-Check sind vor allem §§ 45 und 47 des Jugendgerichtsgesetzes, wonach durch die Teilnahme am Kurs von Strafverfolgung abgesehen werden kann.
Ein weiterer Zugang erfolgt über das HaLT-Projekt, welches für Jugendliche konzipiert wurde, die aufgrund einer Alkoholvergiftung im Krankenhaus waren. Eine Teilnahme am Risiko-Check erfolgt hier auf freiwilliger Basis nach einer persönlichen (Familien-)Beratung.
Ansprechpartnerin
Carolin Brüning
Sozialpädagogin/Sozialarbeiterin (B.A.)
Beratung von Jugendlichen und deren Bezugspersonen
Tel. 02 51/4 92-58 46
E-Mail: BrueningC@stadt-muenster.de