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Immobilienverkehr
Die Abteilung Immobilienverkehr besteht aus vier Fachstellen rund um das Thema Immobilie.
Dabei befassen sich zwei Flächenfachstellen für den Immobilienverkehr Mitte, Ost und Südost sowie Hiltrup, West, Nord des Amtes für Immobilienverkehr mit allen Fragen rund um die Themen:
- An- und Verkauf sowie Tausch von Grundstücken und Immobilien für die Stadt Münster
- Bestellung und Beendigung von Erbbaurechten an eigenen und fremden Grundstücken zu Gunsten Dritter bzw. für die Stadt Münster
- Vermarktung von Grundstücken im Wege von Ausschreibungsverfahren
- Entwicklungsmöglichkeiten eigener oder fremder Grundstücke unter Berücksichtigung der individuellen Interessenslagen der Eigentümer in Zusammenarbeit und Abstimmung mit den zu beteiligenden städtischen Ämtern und externen Institutionen
- Geltendmachung von Vorkaufsrechten
- Beschaffung/Einräumung von grundbuchlich bzw. öffentlich-rechtlich zu sichernden Rechten an Grundstücken
- Abwicklung von Verträgen und Grundbuchangelegenheiten
- Zwangsversteigerung
Die weiteren zwei Fachstellen befassen sich mit allen Fragen rund um die Themen An- und Vermietung bzw. An- und Verpachtung von Immobilien. Die Fachstelle "An- und Vermietung von Gebäuden" ist hierbei für die bebauten Grundstücke und die Fachstelle "Flächenmanagement" für die unbebauten Grundstücke zuständig.
Wesentliche Tätigkeitsfelder in der Fachstelle An- und Vermietung von Gebäuden sind
- die Deckung der städtischen Bedarfe an Objekten durch Anmietung (z.B. Büroflächen, Kitas, Flüchtlingseinrichtungen etc.)
- die Vermietung von Objekten (z.B. gewerbliche Nutzungen / Ladenlokale, Kitas, im geringen Umfang die Vermietung von Wohnungen)
- die Wahrnehmung der Eigentümervertretung und der Betreiberverantwortung in kaufmännischer Hinsicht
- die Verantwortung eines störungsfreien Betriebsablaufs, d.h. die Sicherung der objektspezifischen und anforderungsgerechten Leistungsbereitstellung für die städtischen Immobilien entsprechend den Vorgaben und Anforderungen der Bedarfsträger.
Die Fachstelle Flächenmanagement ist zuständig für:
- die Verpachtung landwirtschaftlicher Grundstücke und gewerbliche Grundstücksmietverträge
- die Unterhaltung und Bewirtschaftung unbebauter Grundstücke
- die Eigen- und Fremdgestattungen
- Verträge mit dem Stadt- und Bezirksverband Münster der Kleingärtner e.V. zur Bereitstellung von Kleingartenanlagen
- die Vermietung von Flächen für vereinseigene Sportanlagen
- Veranstaltungen auf städtischen Flächen und deren temporäre Nutzungen
- Baustelleneinrichtungen
- Fischereirechte / Jagdpachten
- Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht auf städtischen Flächen
- Werbekonzessionsverträge