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Immobilienangebote
Vermarktung von drei Mehrfamilienhausgrundstücken im Baugebiet "Südwestlich Nordkirchenweg/Westlich Kappenberger Damm/Buswende" zur Schaffung von öffentlich gefördertem und freifinanziertem Wohnraum
Objektbeschreibung
Die Stadt Münster bietet im obigen Baugebiet drei Mehrfamilienhausgrundstücke im Gesamtpaket mit einer Grundstücksgesamtgröße von 3.879 m² zur Wohnbebauung an.
Mehrfamilienhausgrundstücke am Nordkirchenweg – Neu-Ausschreibung zu veränderten Konditionen
Die Stadt Münster vergibt Baugrundstücke im Baugebiet „Südwestlich Nordkirchenweg/Westlich Kappenberger Damm/Buswende“ zu veränderten Konditionen. Startmiet-Gebote müssen nur noch für den freifinanzierten Mietwohnungsbau abgeben werden. Die Quote für den öffentlich geförderten Mietwohnungsbau ist von 60 % auf 48 % abgesenkt. Neben Wohnbaugenossenschaften können sich nun auch Investorinnen und Investoren an der Ausschreibung beteiligen.
Welche Vorteile entstehen für Sie dadurch:
- Im öffentlich geförderten Mietwohnungsbau werden die Bewilligungsmieten gemäß aktueller Wohnraumförderbestimmungen als Startmieten festgesetzt.
- Startmieten für den freifinanzierten Mietwohnungsbau können nach wirtschaftlichen Belangen gewählt und geboten werden.
- Durch höheren Anteil an freifinanzierter Nettowohnfläche verbesserte Wirtschaftlichkeit des Bauvorhabens.
- Gemeinwohlorientierte Wohnbaugenossenschaften können zwischen Kauf und Erbbaurecht wählen. An weitere Bauherren werden die Grundstücke ausschließlich im Erbbaurecht vergeben.
Die Lage
Die Grundstücke liegen im Baugebiet „Südwestlich Nordkirchenweg/Westlich Kappenberger Damm/Buswende“. Die besondere Qualität der Lage liegt im Zusammenspiel zwischen ländlich geprägter Struktur und kurzer Erreichbarkeit der belebten Innenstadt von Münster. Zur Bereicherung des Baugebietes gehört eine neu erstellte Vier-Gruppen-Kitaeinrichtung, die im August 2021 von der Stadt Münster fertiggestellt worden ist.
Vergabeverfahren
Diese Ausschreibung richtet sich sowohl an Wohnbaugenossenschaften e. G. (ebenso in Gründung), die nachhaltig bezahlbaren Wohnraum für ihre Mitglieder errichten möchten als auch an Bauherren, die eine Wohnraumversorgung mit preiswerten Mieten für Bürger und Bürgerinnen sicherstellen wollen.
Die im Exposé vorgegebenen Qualitäten für den öffentlich geförderten und freifinanzierten Mietwohnraum sind maßgeblich.
Den Zuschlag erhält, wer die geringste Startmiete im freifinanzierten Mietwohnungsbau bietet.
Die Bewerbungsfrist ist am 30.4.2024 abgelaufen.
Es gilt der Tag des Eingangs bei der Stadt Münster. Wie Sie Ihre Gebote abgeben, welche Unterlagen Sie einreichen müssen und Informationen über die genauen Kosten, die Bebaubarkeit und die ökologischen Standards entnehmen Sie bitte den detaillierten Informationen.