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Drogenberatung
Haftvermeidung
Nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtmG) gibt es einen Rechtsanspruch auf „Therapie und Hilfe statt Strafe“. Diesen Rechtsanspruch gilt es im Vorfeld von Inhaftierung umzusetzen.
Sprechstunde Haftvermeidung:
Mittwoch, 9 bis 13 Uhr
und innerhalb der offenen Sprechstunden
Ansprechpartner
![Udo Reinker Foto](/fileadmin/user_upload/stadt-muenster/51_drogenhilfe/pics/kontakte/reinker_udo150.jpg)
Udo Reinker
Dipl.-Sozialpädagoge
Beratung von chronisch mehrfach Abhängigen, psychosoziale Begleitung von Substituierten
Tel. 02 51/4 92-58 41
E-Mail: ReinkerU(at)stadt-muenster.de