Seiteninhalt
Eltern und Familien
Checkliste Elterngeldantrag
Allgemein benötigte Unterlagen:
- Vollständig ausgefüllter Elterngeldantrag als Original und von beiden Elternteilen unterschrieben
- Bei Online-Antragsstellung: originale ausgefüllte Unterschriftenseite
- Originale Geburtsurkunde mit dem Zusatz „Zur Beantragung von Elterngeld“
- Kopie der Aufenthaltserlaubnis (wird nicht bei deutscher Staatsangehörigkeit oder EU-/EWR-Staat/Schweiz benötigt)
Benötigte Nachweise für Mütter im Anstellungsverhältnis:
- Bescheinigung der Krankenkasse über die kalendertägliche Höhe und Bezugsdauer des Mutterschaftsgeldes (bescheinigtes Beginn- und Enddatum, i.d.R. 6 Wochen vor, 8 Wochen nach Geburt)
- Bescheinigung über die Höhe und Bezugsdauer des vom Arbeitgeber gezahlten Zuschusses zum Mutterschaftsgeld
- Die 12 Gehaltsabrechnungen vor Beginn der Mutterschutzfrist (keine Lohnsteuerbescheinigung, Verdienstbescheinigung oder Ähnliches)
Benötigte Nachweise für Mütter im Beamtenverhältnis:
- Nachweis des Dienstherrn über die Dauer der Mutterschutzfrist und die Höhe der Dienstbezüge während der Schutzfrist (bescheinigtes Enddatum, i.d.R. 8 Wochen nach Geburt)
- Die 12 Gehaltsabrechnungen vor dem Geburtsmonat des Kindes (keine Lohnsteuerbescheinigung, Verdienstbescheinigung oder Ähnliches)
Benötigte Nachweise für Väter im Anstellung/- oder Beamtenverhältnis:
- Die 12 Gehaltsabrechnungen vor dem Geburtsmonat des Kindes (keine Lohnsteuerbescheinigung, Verdienstbescheinigung oder Ähnliches)
- Elternzeitbescheinigung des Arbeitgebers/ Dienstherrn
Benötigte Nachweise für Mütter / Väter mit Mischeinkünften (Nichtselbstständig & Selbstständig):
- Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Erklärungsbogen für Selbstständige
- Einkommensteuerbescheid aus dem Kalenderjahr vor Geburt, falls dieser noch nicht vorliegt eine Gewinn- u. Verlustaufstellung oder letzter vorliegender Einkommensteuerbescheid zur vorläufigen Feststellung
- Die 12 Gehaltsabrechnungen aus dem Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes Januar bis Dezember (keine Lohnsteuerbescheinigung, Verdienstbescheinigung oder Ähnliches)
- Zusätzlich für Mütter im Anstellungsverhältnis: Bescheinigung der Krankenkasse über die kalendertägliche Höhe und Bezugsdauer des Mutterschaftsgeldes sowie eine Bescheinigung über die Bezugsdauer und Höhe des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld
- Zusätzlich für Mütter im Beamtenverhältnis: Nachweis des Dienstherrn über die Dauer der Mutterschutzfrist und die Höhe der Dienstbezüge während der Schutzfrist
Ausschließlich Selbstständig:
- Für Mütter -> ggfls. ein Nachweis über die Bezugsdauer und Höhe des Mutterschaftsgeldes / Krankentagegeldes während der Mutterschutzfrist
- Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Erklärungsbogen für Selbstständige
- Einkommensteuerbescheid aus dem Kalenderjahr vor Geburt, falls dieser noch nicht vorliegt eine Gewinn- u. Verlustaufstellung oder letzter vorliegender Einkommensteuerbescheid zur vorläufigen Feststellung
Sonstige Nachweise:
- sonstige Einnahmen: Nachweis über z.B. Arbeitslosengeld I, Bürgergeld, Renten, Krankengeld, Kurzarbeitergeld, ausländische Familienleistungen, etc.
- Frühgeburt: Nachweis über den ursprünglich errechneten Geburtstermin des Kindes (Kopie aus dem Mutterpass / ärztliche Bescheinigung)
- Dienstwagen: Bescheinigung Ihres Arbeitgebers ob Ihnen der Dienstwagen im Bezugszeitraum zur Verfügung steht
- Alleinerziehend: Erklärung für Alleinerziehende, eine Gehaltsabrechnung mit der Steuerklasse 2 oder eine Bescheinigung vom Finanzamt, dass die Voraussetzungen des Entlastungsbetrages nach § 24 Abs. 1 u.2 EStG erfüllt sind
Erwerbstätigkeit während des Elterngeldbezuges:
- Nichtselbstständig arbeiten während dem Elterngeldbezug (Beamte und Angestellte): Bescheinigung Ihres Arbeitgebers / Dienstherrn über den Beginn der Erwerbstätigkeit, Anzahl der Wochenstunden sowie das voraussichtliche Einkommen währenddessen
- Selbstständig arbeiten während dem Elterngeldbezug: Unterschriebene Erklärung mit wie vielen Wochenstunden Sie tätig sein werden und eine Angabe über die voraussichtlichen Einnahmen und ggfls. auch Ausgaben (siehe Erklärungsbogen für Selbstständige)