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Eltern und Familien
Elterngeld und Elternzeit nach dem BEEG
Die Stadt Münster ist zuständig, die Aufgaben nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) zu betreuen. Hierzu gehören die Gewährung von Elterngeld ebenso wie die Beratung über Elterngeld und Elternzeit von Berechtigten und Arbeitgebern.
Elterngeld ist eine Familienleistung mit Einkommensersatzfunktion. Ersetzt wird ein Teil des durchschnittlichen Einkommens aus Erwerbstätigkeit aus den letzten zwölf Monaten vor Geburt bzw. vor Mutterschutz. Bei Selbständigen ist in der Regel ein abweichender Zeitraum möglich. Elterngeld wird mindestens in Höhe von 300,- Euro und maximal in Höhe von 1.800,- Euro gewährt.
Sofern Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit anmelden. Auf Elternzeit besteht grundsätzlich ein Rechtsanspruch für alle Arbeitnehmer/-innen bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres ihres Kindes.
Weitere Informationen zum Elterngeld inklusive eines Elterngeldrechners mit integriertem Planer erhalten Sie hier.
Weitere Informationen zum Thema Elternzeit finden Sie hier.
Beratungen / persönliche Vorsprachen
Die Elterngeldstelle Stadt Münster bietet ohne vorherige Terminvereinbarung telefonische und persönliche Beratungen rund um die Themen Elterngeld und Elternzeit an.
Anfangsbuchstaben – Familienname des Kindes | Telefonnummer |
A, L | 02 51/4 92-55 52 |
C, H, K, U | 02 51/4 92-55 38 |
B, V, W, X, Y, Z | 02 51/4 92-28 95 |
D, E, F, G, M | 02 51/4 92-55 32 |
I, J, N, O, P, Q, R | 02 51/4 92-28 92 |
S, T | 02 51/4 92-28 93 |
Widersprüche / Klageverfahren | 02 51/4 92-28 91 |
Sie finden uns hier:
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Hafenstraße 30-32, 48153 Münster, Kundenzentrum
Antragsformular Elterngeld
Online-Antragsstellung: Das Elterngeld kann ab sofort online beantragt werden. Die Antragsstellung erfolgt über die Seite Familienportal.NRW. Nach Absenden Ihrer Antragsdaten müssen Sie nur noch die Unterschriftsseite und erforderlichen Nachweise bei uns einreichen.
Wenn Sie den Online-Antrag nicht nutzen möchten, können Sie uns den Antrag auch in Papierform zukommen lassen. Die notwendigen Formulare finden Sie ebenfalls auf der Seite Familienportal.NRW.
Benötigte Nachweise
Auf unserer Checkliste finden Sie die einzureichenden Unterlagen und Nachweise zum Elterngeldantrag.
Die erforderlichen Unterlagen können Sie auf dem Postweg übersenden. Alternativ können Sie die Dokumente auch persönlich während den oben genannten Öffnungszeiten bei uns abgeben. Bitte geben Sie Ihr Geschäftszeichen (falls bekannt) oder anderenfalls den Nachnamen, Vornamen und das Geburtsdatum Ihres Kindes an.
Elternbriefe
Kennen Sie schon die Elternbriefe, in denen Sie alles finden, was Sie über die Entwicklung und Erziehung Ihres Kindes wissen wollen. Diese Elternbriefe können Sie bei uns kostenlos bestellen.