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Kinder- und Jugendarbeit
Kinder- und Jugendförderung
Für Kinder und Jugendliche zählt, was bei ihnen ankommt und wie sie in ihren Lebensbiographien konkrete Unterstützung erfahren, aber auch selbstbildend tätig werden können. Das Team Kinder- und Jugendförderung fördert fachlich und finanziell die offene Kinder- und Jugendarbeit, die Jugendverbandsarbeit und die aufsuchende Jugendsozialarbeit freier und kommunaler Träger. Ebenso koordiniert das Team freizeitpädagogische Angebote für Kinder und Jugendliche aus Flüchtlingsfamilien. Die Kinder- und Jugendförderung unterstützt und berät bei der Konzeption, Planung, Auswertung und Finanzierung von Maßnahmen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die an deren Interessen anknüpfen.
Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan
Der aktuelle Kinder- und Jugendförderplan erfüllt die gesetzlichen Erwartungen und Ansprüche als Förderinstrument der kommunalen Jugendhilfe.
4. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025
Richtlinienförderung
Im Rahmen der "Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit" fördert die Stadt Münster z. B. Ferienfreizeiten, Ferienprogramme, Ganztagsbetreuung in den Ferien, Internationale Jugendbegegnungen, offene Jugendveranstaltungen, Kurse und Lehrgänge, Aus- und Fortbildungen und anderes mehr.
Am 1.3.2022 traten die neuen Förderrichtlinien im Kraft, die der Rat am 9.2.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen hat.
Die Förderung der OGS-Ferienbetreuung erfolgt abweichend von Ziffer 1.3 der Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit nach den Inhalten der Ratsvorlage V/0379/2023 „Finanzierung der OGS-Ferienbetreuung“. Außerdem wird ein Zuschlag von 10 % auf die Personalkosten für den Overhead gewährt.
Qualitätsmerkmale Schutzkonzepte
Die Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit und aufsuchenden Jugendsozialarbeit haben sich in einem gemeinsamen Prozess 2023-2024 auf verbindliche “Münsteraner Qualitätsmerkmale für die Erstellung von institutionellen Rechte- und Schutzkonzepten” verständigt.
- Münsteraner Qualitätsmerkmale Schutzkonzepte (PDF, 77.0 KB)
Öffnungszeiten:
Das Team Kinder- und Jugendförderung in der Hafenstraße 30 ist zu folgenden Zeiten erreichbar:
- montags und donnerstags 8 - 16 Uhr
- dienstags, mittwochs und freitags 8 - 12 Uhr
- und nach Vereinbarung.
Ihre Ansprechpartner/innen:
Funktion/ Bereich | Name | Telefonnummer |
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1. Sachbearbeitung Kinder- und Jugendförderung | Maike Ingenfeld | 02 51/4 92-51 21 |
Bezirk Nord Bezirk Hiltrup | Miriam Große Börding -Thiemann | 02 51/4 92-55 49 |
Bezirk Mitte | Gertrud Weber-Neander | 02 51/4 92-58 94 |
Bezirk West Referat: Juleica/Jugendverbandsarbeit | Hanna Böhm | 02 51/4 92-51 22 |
Bezirk Südost Bezirk Ost Referat: Ganztägige | Jan Helmig | 02 51/4 92-58 64 |
Anträge Verwendungsnachweise A - J | Sonja Hellkuhl | 02 51/4 92-51 25 |
Anträge Verwendungsnachweise K - Z | Simone Lutz | 02 51/4 92-51 24 |