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Bodenordnung
Aufgrund der ständigen Nachfrage von Bauwilligen nach Bauplätzen erschließt die Stadt Münster regelmäßig neue Baugebiete. Dazu werden Bebauungspläne auf der Grundlage des Flächennutzungsplanes aufgestellt. In den Bebauungsplänen sind die örtlichen Verkehrs- und Grünflächen, die Bauflächen und vieles andere festgesetzt. Die Realisierung der Bebauungspläne ist nicht immer auf Anhieb möglich, denn eine freiwillige Einigung der Grundstückseigentümer scheitert oft an den unterschiedlichen Interessenlagen. Oft muss die Grundstücksstruktur an Grund und Boden in diesen Bereichen durch die Bodenordnungsverfahren „Umlegung“ oder „vereinfachte Umlegung“ neu gestaltet werden, damit die bauliche und sonstige Nutzung entsprechend den Festsetzungen der Bebauungspläne bzw. innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 Baugesetzbuch) ermöglicht werden kann.
Lage der Geschäftsstelle im Stadthaus 3
Haupteingang
Der Haupteingang des Stadthauses 3 ist am Albersloher Weg 33. In der Eingangshalle befindet sich auf der rechten Seite ein gläserner Fahrstuhl.
Parkhaus
Das Parkhaus zum Stadthaus 3 hat seine Einfahrt an der Straße Kiesekamps Mühle. Vom Parkhaus kommt man über den Eingang der Glashalle ins Stadthaus 3.
Geschäftsräume
Mit dem gläsernen Fahrstuhl gelangt man in die 3. Etage. Von dort geht es geradeaus in Richtung Gebäudeteil E-West. Im Gebäudeteil E-West befinden sich die Räume der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses (E309 und E310) am Anfang des Flurs auf der rechten Seite.
Druckversion der Anfahrtsskizze
(PDF, 1.32 MB)