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Gebäudeeinmessungspflicht
Der aktuelle Nachweis des Grundstücks- und Gebäudebestandes ist ein wesentlicher und wichtiger Bestandteil des Liegenschaftskatasters. Im Kataster werden für das Landesgebiet alle Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) dargestellt und beschrieben.
Dadurch ist das Kataster wichtige Grundlage für vielfältige Prozesse in Verwaltung, Wirtschaft und Planung sowie für den privaten Rechtsverkehr. Das Kataster ist ein Garant dafür, dass Geschäfts- und Planungsprozesse im Bereich von Grundstücken und Gebäuden reibungslos funktionieren. Zum Beispiel ist in vielen Fällen eine Beleihung des Grundstückes nicht möglich, wenn das Gebäude nicht in Bezug auf die Grundstücksgrenzen eingemessen ist.
Alle neu errichteten oder in ihrem äußeren Grundriss veränderten Gebäude müssen daher gemäß dem Vermessungs- und Katastergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen auf Kosten der Eigentümer oder der Erbbauberichtigten eingemessen werden.
Diese Vermessung darf nur das Vermessungs- und Katasteramt oder ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur durchführen.
- Gebäudeeinmessungspflicht - Was Sie darüber wissen sollten (PDF, 52.5 KB)
- Antrag auf Gebäudeeinmessung (PDF, 107 KB)
- Vermessungskosten (PDF, 68.2 KB)