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Bankbriefauskunft online
Bei finanzierten Fahrzeugen liegt die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. der Fahrzeugbrief bei der Bank, der Leasinggesellschaft oder an einer anderen Stelle. Für Änderungen, beispielsweise technischer Art, Namensänderungen, Zulassung oder Umschreibung, werden die Papiere an die Kfz-Zulassungsstelle geschickt. Oftmals dauert es einige Tage, bis die Unterlagen vorliegen.
Wenn Sie für einen Besuch bei der Kfz-Zulassungsbehörde Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II oder Ihren Fahrzeugbrief von Ihrer Bank angefordert haben, können Sie über die Bankbriefauskunft online feststellen, ob dieser bereits in der Kfz-Zulassungsbehörde in Münster eingetroffen ist.
Sie benötigen nur die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbriefnummer), die Sie in das entsprechende Feld eintragen müssen.
Anschließend meldet Ihnen das System zurück, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II oder Ihr Fahrzeugbrief hier bereits vorliegt.