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Fahrschulwechsel
Sie sind Führerscheinbewerberin oder Führerscheinbewerber und möchten die Fahrschule wechseln.
Die Fahrerlaubnisbehörde muss über den Fahrschulwechsel schriftlich unterrichtet werden.
Die Mitteilung über den Fahrschulwechsel muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift der neuen Fahrschule
- Name und Anschrift der technischen Prüfstelle, bei der die neue Fahrschule ihre Fahrschüler zur Prüfung vorstellt
- Beim Besuch einer auswärtigen Fahrschule muss eine Begründung erfolgen, warum ein Fahrschulwechsel gewünscht wird, Zuständigkeitsregelung.
Die Mitteilung kann auch direkt von Ihrer neuen Fahrschule gemacht werden. Die Führerscheinstelle wird dann gegebenenfalls die neue Prüfstelle mit der Durchführung der Prüfung beauftragen.
Die notwendigen Informationen zur Prüfung erhalten Sie bei Ihrer neuen Fahrschule.
Die Gebühr für den Fahrschulwechsel beträgt 12,80 Euro.
- Vordruck: Erklärung zum Prüfort (PDF, 15.6 KB)