Themenfeld Bauen & Sanieren
Im Themenfeld „Bauen und Sanieren“ richten sich die Maßnahmen zum einen auf Neubau und zum anderen auf Bestandssanierung. Für den Bereich Neubau zielen die strategischen Projekte in erster Linie darauf, klare Regeln vorzugeben. So wurde beispielsweise der Leitfaden „Klimagerechte Bauleitplanung“ entwickelt, der die Belange von Klimaschutz und Klimaanpassung in den Prozessen der Baulandentwicklung fest verankert und verbindlich berücksichtigt. „Münsters Standard für klimagerechtes Bauen“ trägt dazu bei, dass Neubauten in Münster einen hohen energetischen Standard aufweisen und damit wenig Energie verbrauchen.
Besonders wichtig: die Bestandssanierung
Mit dem Ziel der Klimaneutralität vor Augen ist der Bereich der Bestandssanierung noch wichtiger, als der Bereich Neubau, da hier besonders viel CO2 eingespart werden kann. Das stetig weiterentwickelte Förderprogramm „Klimafreundliche Wohngebäude“ sowie kostenlose Beratungsangebote sorgen als strategische Projekte dafür, dass Gebäudeeigentümer*innen bei ihrem Vorhaben energetisch zu Sanieren Rückenwind bekommen. Neben Strategien für Einzelgebäude ist eine Betrachtung auf Quartiersebene in Planung. Hier sollen gezielt Synergieeffekte genutzt und dadurch insgesamt eine deutliche Beschleunigung der energetischen Gebäudesanierung erreicht werden. Die Stadt Münster geht selbst als Vorbild voran. Mit den Gebäudeleitlinien 2020 gelten sowohl für den Neubau als auch für die Sanierung städtischer Gebäude verbindliche Qualitätskriterien im Hinblick auf Klimaschutz und Nachhaltigkeit, die deutlich über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen. Auf dieser Grundlage wurde eine Sanierungsstrategie für städtische Gebäude erarbeitet, die in den kommenden Jahren konsequent umgesetzt wird.
Maßnahmen im Themenfeld Bauen & Sanieren (Stand Oktober 2024)
Sanierungsmanagement in der energetischen und klimagerechten Quartierssanierung
Integrierte Quartierskonzepte zeigen unter Beachtung städtebaulicher, denkmalpflegerischer, baukultureller, naturschutzfachlicher, wohnungswirtschaftlicher, demografischer und sozialer Aspekte die technischen und wirtschaftlichen Energieeinsparpotenziale, Optionen zum Einsatz erneuerbarer Energien und Möglichkeiten für die Anpassung an den Klimawandel im Quartier auf. Sie zeigen, mit welchen Maßnahmen kurz-, mittel- und langfristig die CO2-Emissionen reduziert werden können und das Quartier insgesamt lebenswerter gestaltet werden kann. Die Konzepte bilden damit eine zentrale Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für eine an der Gesamteffizienz energetischer Maßnahmen ausgerichtete quartiersbezogene Investitionsplanung, insbesondere für die privaten Gebäudeeigentümer in den Quartieren.
Die Erstellung dieser Konzepte ist dabei der erste Schritt. Aufbauend auf den Konzepten und den damit verbundenen Erkenntnissen soll in den Quartieren ein Sanierungsmanagement eingerichtet werden, welches die Umsetzung der Konzepte begleitet und koordiniert. Das Sanierungsmanagement kümmert sich darüber hinaus um die Kommunikation sowie die Vernetzung der Akteure im Quartier.
Federführung: Dezernat OB, Stabsstelle Klima
Nachhaltiger Energieeinkauf – 100% Ökostrom in städtischen Liegenschaften
Bisher bezieht die Stadt 100 % herkömmlicher Ökostrom für ihre Liegenschaften bezogen. Im Jahr 2021 hat eine Prüfung stattgefunden, in Zukunft hochwertigeren zertifizierten Ökostrom zu beziehen. In diesem Rahmen wurde unter anderem ein Wechsel zu dem zertifizierten Produkt „Grüner Label Strom – Münster natürlich“ untersucht. Ein Wechsel zum Produkt „Grüner Label Strom – Münster natürlich“ wäre 2021 möglich gewesen, die daraus entstehenden Mehrkosten hätten sich auf ca. 70.000 pro Jahr (abhängig von gültigen Kostenansätzen) belaufen, wobei 27.500 pro Jahr hiervon in den direkten Ausbau der erneuerbaren Energien geflossen wären. Derzeit gibt es keinen Auftrag einen mit Mehrkosten verbundenen Wechsel zu zertifiziertem Ökostrom erneut zu untersuchen oder zu beauftragen.
Federführung: Dezernat VI, Amt für Immobilienmanagement
Überarbeitung der Gebäudeleitlinien
Der Rat der Stadt Münster hat am 26. August 2020 die überarbeiteten Gebäudeleitlinien mit einem Änderungsantrag für Münster beschlossen. Der Energieverbrauch der städtischen Gebäude soll bis zum Jahr 2030 um 50 % sowie die CO2-Emissionen um 70 % reduziert werden. Mit den Gebäudeleitlinien 2020 gelten sowohl für den Neubau als auch für die Sanierung städtischer Gebäude verbindliche Qualitätskriterien im Hinblick auf Klimaschutz und Nachhaltigkeit, die deutlich über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen und dafür sorgen, dass die Neubauten als bilanzielle Null-Emissions-Gebäude gebaut werden. Dadurch gibt es eine Richtschnur für alle, die am Bau städtischer Gebäude beteiligten sind. Die Gebäudeleitlinien gelten dabei für alle Gebäude der Stadt Münster.
Die städtischen Tochterunternehmen wurden laut Beschluss auch aufgefordert, Gebäudeleitlinien zu beschließen und anzuwenden.
Federführung: Dezernat VI, Amt für Immobilienmanagement und städtische Tochterunternehmen
Energetische Sanierung städtischer Gebäude
Um das Ziel der Klimaneutralität für städtische Gebäude bis 2030 zu erreichen, wurde die Verwaltung (ergänzend zur Vorlage V/0275/2021 „Zwischenbericht zur Umsetzung der Kli-maneutralität 2030 für städtische Gebäude“) beauftragt, dem Rat eine Sanierungsstrategie vorzulegen, die neben der Darstellung der Maßnahmen auch die erforderlichen Investitionskosten für 2022 und die folgenden Jahre enthält. Aus den rund 500 Standorten der städtischen Immobilien konnten entsprechend einer Portfolioanalyse 46 Standorte identifiziert werden, durch deren energetische Sanierung das gesteckte Ziel der Klimaneutralität bis 2030 erreicht werden kann (V/0676/2021).
Federführung: Dezernat VI, Amt für Immobilienmanagement
PV-Anlagen auf städtischen Gebäuden
Die Stadt Münster hat in der Vergangenheit ihre Dachflächen verschiedenen Investoren, Genossenschaften und Umweltverbänden für die Errichtung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) zur Verfügung gestellt. Insgesamt wurden von diesen mehr als 40 Photovoltaikanlagen mit rund 1.500 kWp Leistung in den Jahren von 2002 bis 2012 als reine Einspeiseanlagen installiert. Eine Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hat dann in den Folgejahren dazu geführt, dass Eigenverbrauchsanlagen, die von der Stadt Münster selber errichtet werden, wirtschaftlich zu betreiben sind. Im Jahr 2018 sind dann die ersten vier städtischen Anlagen mit einer Leistung von insgesamt rund 50 kWp errichtet worden. Der Ausbau der Photovoltaik ist daher ein zentraler Bestandteil um die Energieversorgung auf erneuerbare Energien umzustellen.
Bilanzkreismodell:
Entsprechend der aktuellen Gebäudeleitlinien sind die städtischen Gebäude als bilanzielles Nullemissionshaus zu errichten. Nicht vermeidbare Emissionen im Betrieb müssen durch die Errichtung von Photovoltaikanlagen bilanziell ausgeglichen werden. Die Größe wird über ein Berechnungstool festgesetzt.
Die Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage hängt im Wesentlichen vom Anteil des Eigenverbrauchs ab. Daher wird aktuell ein Modell erarbeitet, das eine standortübergreifende Nutzung des erzeugten Stroms ermöglicht. Dadurch wird sich die Wirtschaftlichkeit weiter verbessern lassen. Zusätzlich können dadurch auch die Voraussetzungen für einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen nach bzw. unabhängig von der Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und weiterer rechtlicher Veränderungen geschaffen werden.
Ziele:
- Standortübergreifende Nutzung des gesamten selbst produzierten PV-Stroms
- Steigerung der vermiedenen CO2-Emissionen durch die Nutzung des (möglichst) gesamten PV-Stroms
Federführung: Dezernat VI, Amt für Immobilienmanagement
Förderprogramm klimafreundliche Wohngebäude
Seit 1997 investiert die Stadt Münster in die energetische Gebäudesanierung und hat für die Bürger*innen einen Fördertopf bereitgestellt. Seitdem wurde das Förderprogramm regelmäßig neu aufgesetzt und kontinuierlich erweitert.
Die Stadt Münster fördert mit dem Förderprogramm vielfältige Maßnahmen zur energetischen Optimierung von Wohngebäuden im Stadtgebiet. Von der Gebäudedämmung und vom Heizungsaustausch über Dachbegrünung bis zu ökologischen Dämmstoffen gibt es viele Möglichkeiten, einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emissionen in Münster zu leisten.
Federführung: Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung
Thermografiebefliegung Münster - Klimaschutz aus der Luft
Als ein Projekt zur Umsetzung des „Masterplan 100% Klimaschutz“ hat der Rat der Stadt Münster im Herbst 2019 die Durchführung des Projekts „Thermografiebefliegung Münster – Klimaschutz aus der Luft“ beschlossen (V/0611/2019/1). Ziel des Projektes war es, mit Hilfe einer Thermografiebefliegung Wärmeverluste durch nicht oder schlecht gedämmte Gebäudedächer aufzudecken, die sonst nicht offensichtlich erkennbar sind. Auf diese Weise sollen Hauseigentümer*innen für energetische Fragestellungen sensibilisiert, über Möglichkeiten der Energieeinsparung beraten und bei der Umsetzung von Maßnahmen im Hinblick auf eine ganzheitliche Gebäude-Bestandssanierung unterstützt werden.
Ebenfalls wurde mit Hilfe der Thermografiebefliegung der Zustand der Fernwärmeleitungen der Stadtnetze Münster erfasst, um mögliche Schwachstellen und Schäden im Leitungssystem zu identifizieren.
Federführung: Smart City in Kooperation mit dem Vermessungs- und Katasteramt und der Stabsstelle Klima
Digitaler Leitfaden klimagerechte Stadtentwicklung
Der Leitfaden Klimagerechte Bauleitplanung wurde Anfang 2023 mit V/0123/2023 dem Rat vorgelegt. Er fasst bestehende Standards und weitergehende fachliche Empfehlungen zusammen und zielt als interne Arbeitshilfe darauf ab, die Belange von Klimaschutz und Klimaanpassung in den Prozessschritten der Baulandentwicklung fest zu verankern und verbindlich zu berücksichtigen (sowohl in Wohn- und Mischgebieten, in denen vornehmlich Wohnungsbau erfolgen soll, als auch bei anderen Gebietskategorien). Und dies gilt von der Flächenauswahl über die städtebauliche und freiraumplanerische Konfiguration bis insbesondere zu planungsrechtlichen Festsetzungen bzw. vertraglichen Regelungen. Dieser erste Leitfaden dient als Praxishilfe für die Bauleitplanung und soll darüber hinaus allen mit der Baulandentwicklung betrauten Mitarbeitenden der Stadt Münster, entsprechenden Vorhabenträgern und beauftragten Planungsbüros Hinweise für ihre Aufgaben geben.
Federführung: Stadtplanungsamt
Sanierungsstrategie Wohn + Stadtbau GmbH Münster
Durch die Umstellung auf eine CO2-freie Wärme- und Warmwasserversorgung und die Reduktion des Verbrauchs durch Dämmung, Teil- und Vollsanierung sowie Betriebsoptimierung soll der Gebäudebestand bis 2045 dekarbonisiert werden.
Federführung: Wohn + Stadtbau GmbH Münster