Themenfeld Klimahaushalt
Die Maßnahmen im Bereich des Klimahaushalts führen zwar nicht direkt zu Emissionsreduktionen, bereiten jedoch den Weg für erforderliche Schritte der Transformation. Zukunftsthemen wie Klimaneutralität erfordern neben den notwendigen Finanzierungsprogrammen von Bund, Land und der EU auch eine Neuausrichtung und Prioritätensetzung der kommunalen Finanzmittel. Somit wird die enge Verzahnung der Klimaschutzstrategie mit der Erstellung des Haushaltsplans erforderlich. Aktuell wird ein Klimahaushalt entwickelt, der dies unterstützen soll. Als weiteres strategisches Projekt hat die Stadt Münster ein Rahmenwerk für umwelt- und sozialverträgliche Finanzierungen eingeführt, das einen jährlichen Bericht über Verwendung und Nachhaltigkeitswirkung von eingeworbenen Mitteln vorsieht.
Klimaschutz bei Kapitalanlagen
Klimaschutz wird nicht nur bei der Finanzierung, sondern auch bei Kapitalanlagen berücksichtigt. Für alle direkten oder indirekten Beteiligungen an Unternehmen gilt der Grundsatz der Nachhaltigkeit gemäß der Definition der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung der Vereinten Nationen. Ein gemeinsamer Arbeitskreis von Verwaltung und Politik wurde eingesetzt, um sozial-ökologische Kriterien für die Beschaffung von Waren, Dienstleistungen und Bauprojekten festzulegen und ein Verfahren vorzuschlagen, um deren Einhaltung rechtlich zu sichern und zu überwachen.
Maßnahmen im Themenfeld Klimahaushalt (Stand Oktober 2024)
Ökosoziale Vergaben
Der Rat hat den Oberbürgermeister am 07.09.2022 beauftragt, in einem gemeinsamen Arbeitskreis von Politik und Verwaltung sozial-ökologische Kriterien für die Beschaffung von Waren, Diensten und Werken zu entwickeln und ein Verfahren vorzuschlagen, wie man deren Einhaltung gesetzeskonform sichern und überwachen kann.
Federführung: Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement, Dezernat für Finanzen, Beteiligungen und Integration
Einrichtung eines Bauinvestitionscontrollings
Der Antrag A-R/0053/2022 von Bündnis 90/Die Grünen, SPD und Volt an den Rat der Stadt Münster hat zum Inhalt, das „Controlling bezüglich Kosten für Bau und Anmietung zu verbessern“. Hierzu fordert die Politik, ein unabhängiges Bauinvestitionscontrolling auf-zubauen und zu etablieren. Dies soll insbesondere dazu dienen, die Investitionskosten im Blick zu haben und zu beurteilen, welche Kostensteigerungen tatsächlich notwendig sind. Außerdem soll das Controlling einen kritischen Blick auf die Bedarfe der einzelnen Ämter werfen und prüfen, inwiefern diese tatsächlich notwendig sind. Politik, Immobilienmanagement und die Bedarfsämter können dies aktuell nicht unabhängig prüfen.
Federführung: Dezernat für Finanzen, Beteiligungen und Integration
Green Bond/Grüner Schuldschein
Neben klassischen Kommunalkrediten werden zu bestimmten Zeitpunkten Nachhaltigkeitsschuldscheine bzw. Green Bonds ausgegeben. Die Schuldscheine dienen dazu, nachweislich nachhaltige oder soziale städtische Investitionen zu finanzieren. So wird auch der Kapitalbeschaffungsseite eine nachhaltige Ausrichtung gegeben.
Federführung: Amt für Finanzen und Beteiligungen, Dezernat für Finanzen, Beteiligungen und Integration
Nachhaltige Geldanlagen
Ein nachhaltiges städtisches Finanzwesen ist ein Baustein für das Ziel der „klimaneutralen Stadtverwaltung 2030". Ein Teilaspekt ist die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bei der städtischen Anlagestrategie.
Seit dem Jahr 2016 erfolgt die Kapitalanlage nach nachhaltigen Kriterien. Die städtische Kapitalanlagerichtlinie ist seit dieser Zeit mehrfach angepasst und im Hinblick auf Nachhaltigkeitsaspekte verbessert worden. So müssen die vom Fondsmanagement erworbenen Aktien und Unternehmensanleihen bestimmten nachhaltigen Kriterien genügen. Einige Branchen sind vollständig ausgeschlossen (Fracking/ Militärwaffen/ Atomenergie/ klimaschädliche Energien), alle anderen Branchen müssen ein bestimmtes Nachhaltigkeitsniveau erreichen. Bei Unternehmensanleihen muss es sich um sogenannte ‚Green Bonds‘ handeln.
Federführung: Amt für Finanzen und Beteiligungen, Dezernat für Finanzen, Beteiligungen und Integration
Nachhaltigkeitsberichterstattung im Stadtkonzern
Die bestehenden Berichtsformate im Stadtkonzern sind heterogen, da teilweise Pflichten bestehen oder sich perspektivisch abzeichnen (EU-Richtlinie CSRD [Corporate Sustainability Reporting Directive]) und teilweise andere Berichtsformate, wie die gemeinwohlorientierte Bilanz, in Nutzung sind.
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung der städtischen Beteiligungsgesellschaften soll gestärkt werden. Hierzu wird es Empfehlungen im Rahmen des Public-Corporate-Governance-Kodex (PCGK) geben.
Federführung: Amt für Finanzen und Beteiligungen; Dezernat für Finanzen, Beteiligungen und Integration
Stadtkämmerin Christine Zeller
Beigeordnete Dezernat für Finanzen, Beteiligungen und Integration