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Haftpflicht
Die Stadt Münster haftet für Schäden, die dadurch entstehen, dass ihre Bediensteten schuldhaft Amtspflichten verletzt haben oder städtische Einrichtungen nicht hinreichend gegen Gefahren für die Öffentlichkeit gesichert worden sind.
Wenn Menschen wegen Winterglätte auf öffentlichen Straßen oder Wegen zu Schaden gekommen sind, haftet die Stadt Münster nur, wenn die Unfallstelle nicht von den Anliegern geräumt oder gestreut werden musste und wenn der kommunale Winterdienst fehlerhaft organisiert oder durchgeführt worden ist. Glättefreiheit im gesamten Stadtgebiet hat die Stadtverwaltung nicht zu gewährleisten - das wäre auch praktisch unmöglich.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Sie nicht rechtlich beraten dürfen, wenn Sie mit anderen Privatpersonen oder Institutionen über Schadensersatzpflichten im Streit stehen.