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Schiedspersonen
Wenn Ihre Sträucher zu dicht am Zaun Ihres Nachbarn wachsen...
...ist das ein klarer Fall für den Schiedsmann oder die Schiedsfrau. Die meisten Streitigkeiten des täglichen Lebens lassen sich mit Gesprächsbereitschaft und ein wenig Entgegenkommen auch ohne eine Gerichtsverhandlung zu einem guten Ende bringen. Und davon profitieren alle Beteiligten. Denn was hilft es, vor Gericht Recht zu bekommen, wenn das Verhältnis zum Nachbarn dabei dauerhaft zerstört wird!? Ein weiterer Vorteil der Schiedsverhandlung: Sie spart Kosten, Zeit und Nerven!
Von Rechts wegen gefragt ist die Schiedsperson zudem bei so genannten Privatklagesachen. Hat ein/e Bürger/in - wegen Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses oder leichter Körperverletzung - Anzeige erstattet, entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Wird das öffentliche Interesse verneint, so muss sich der/die Betroffene selbst mit seiner/ihrer Klage an das Strafgericht wenden. Dies kann er/sie jedoch erst tun nachdem er/sie versucht hat, sich außergerichtlich mit dem Täter zu einigen. Eine solche Güteverhandlung findet vor dem Schiedsmann bzw. der Schiedsfrau statt.
Schiedspersonen sind also die richtigen Ansprechpartner
- wenn es Ihnen bei Streitigkeiten des täglichen Lebens mehr auf die Wiederherstellung guter Beziehungen zum anderen Beteiligten geht als um die Durchsetzung Ihres Rechtsstandpunktes
- wenn in Privatklagesachen eine Güteverhandlung vorgeschrieben ist.